Maßnahmen
Klimaneutrale Wärmeversorgung
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Der Einsatz von Wärmepumpen wird deutlich verstärkt.
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Heizöl wird künftig zur Wärmeerzeugung nicht mehr verwendet. Zudem wird Heizöl in eigenen Heizzentralen bis 2028 durch Erneuerbare oder gleichwertige Ersatzmaßnahmen ersetzt.
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Erdgas zur Wärmeerzeugung wird bei neuen oder zu modernisierenden Anlagen grundsätzlich nicht mehr verwendet.
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Der Ausbau von Blockheizkraftwerken bzw. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die fossile Brennstoffe nutzen, wird nicht weiter fortgeführt.
Heizzentralen
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Für die 57 nicht-universitären Heizwerke mit einer Wärmeleistung über 1 MW werden Machbarkeitsstudien erstellt, mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeerzeugung.
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Für die großen Heizkraftwerke der Universitäten und Universitätsklinika werden Dekarbonisierungs-Konzepte erstellt.
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In acht Pilotprojekten wird die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung mit dem Schwerpunkt der Wärmepumpennutzung erprobt.
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Externe Fernwärme wird nur noch dann weiter genutzt, wenn sie einen Anteil Erneuerbarer von mindestens 50 Prozent bis 2030 hat.
Photovoltaik auf Landesdächern
- Bis 2026: Verdopplung der PV-Fläche auf mindestens 250.000 m². Bis 2030: Ausbau auf mindestens 600.000 m² PV-Fläche.
- Bauwerkintegrierte Photovoltaik ermöglichen
- Das PV-Kompetenzzentrum von Vermögen und Bau wird weiter verstärkt.
- PV-Errichtung auch durch Dritte, Erprobung von Power-PurchaseAgreements (PPA).
- Solarparks an Hochschulstandorten.
- Nutzungsüberlassung geeigneter Freiflächen für Freiflächen-Photovoltaik.
Elektromobilität
- Ausbau der Ladeinfrastruktur auf allen dienstlich genutzten Parkplatzflächen.
- Öffentlich nutzbare Parkplatzflächen werden ergänzend mit Ladepunkten ausgestattet.
- Der Strombedarf wird vorrangig über eigene PV-Anlagen bereitgestellt.
- Büroflächen sollen bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden.
- Die Sanierung bestehender Gebäude hat grundsätzlich Vorrang vor dem Bau neuer Landesgebäude.
- Graue Emissionen aus Bautätigkeiten werden ermittelt und berücksichtigt.
- Einsatz klimafreundlicher Baustoffe.
- Verwaltungsneubauten sind als Effizienzhaus Plus zu planen und zu errichten.
- Bei sonstigen Neubauten und grundlegenden Sanierungen gilt der energetische Standard eines Effizienzhauses 40 als Mindestanforderung.
- Die energetischen Vorgaben für landeseigene Gebäude sollen grundsätzlich auch für angemietete Flächen gelten.
Energiebeschaffung
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Weiterhin Bezug von zertifiziertem Ökostrom aus 100 Prozent Erneuerbaren.
- Der Bezug von grünem Wasserstoff und die Einbindung in die Energieversorgung der Landesgebäude wird geprüft.
- Einführung des CO2-Schattenpreises in Höhe von derzeit 201 Euro je verursachter Tonne Kohlenstoffdioxid. Berücksichtigung bei größeren Baumaßnahmen.
- Weiterer Erwerb von Moorflächen.
- Beendigung intensiver Landbewirtschaftung auf landeseigenen Moorflächen bis 2030.
