Kommunalfinanzen

Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen

Rathaus und Kirche der Stadt Esslingen am Neckar. Bild: ©pure-life-pictures - stock.adobe.com

Städte und Gemeinden sind unverzichtbar, wenn es darum geht, ein lebenswertes Baden-Württemberg zu gestalten. Sie sichern einen Teil der Grundversorgung, schaffen die notwendige Infrastruktur für Kinderbetreuung und Bildung und gestalten Stadtparks und Dorfplätze.

Grundgesetz und Landesverfassung garantieren den Kommunen die erforderliche Finanzausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Zuständig dafür sind die Länder. Innerhalb der Landesregierung Baden-Württembergs liegt die Zuständigkeit für die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beim Finanzministerium.

Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sind im Wesentlichen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt. Also etwa, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt werden und wie diese Mittel unter den 1.101 Gemeinden und 35 Landkreisen in Baden-Württemberg verteilt werden.

Die Einnahmen der Kommunen im Jahr 2022

Die Ausgaben der Kommunen im Jahr 2022

Den Einnahmen stehen die Ausgaben gegenüber. Die Kommunen des Landes Baden-Württemberg verbuchten im Jahr 2022 Ausgaben von rund 49 Mrd. Euro. Der größte Teil entfällt auf die soziale Sicherung. Darunter sind Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Kindergärten und Kinderkrippen, Jugendhilfe oder Sozialhilfe zusammengefasst.

Weitere wichtige Ausgabenblöcke sind die öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Abwasser, Abfall, öffentlicher Personennahverkehr, Friedhöfe, Stadthallen), das Bau- und Wohnungswesen oder die sonstigen Bereiche wie Feuerwehr, Krankenhäuser und Erholungseinrichtungen. Die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und variieren von Gemeinde zu Gemeinde.

Ausführliche Informationen über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen finden Sie in der Broschüre Die Kommunen und ihre Einnahmen (PDF).

Krieg in der Ukraine

Der nun seit mehr als einem Jahr andauernde Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stellt das Land und die baden-württembergischen Kommunen vor große Herausforderungen.

Um die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration zu unterstützen, hat das Land den Kommunen im Jahr 2022 trotz eigener hoher Belastungen die gesamten auf Baden-Württemberg entfallenden Bundesmittel für die aus der Ukraine Geflüchteten von rd. 260 Mio. Euro pauschal zur Verfügung gestellt.

Außerdem gibt das Land die Bundesmittel für die Ukraine-Geflüchteten für das Jahr 2023 sowie für die sonstigen Geflüchteten für die Jahre 2022 und 2023 von zusammen rd. 558 Mio. Euro an die Kommunen weiter, obwohl diesen Bundesmitteln allein beim Land Ausgaben von 1,4 bis 1,5 Mrd. Euro im Haushalt 2023/2024 für die Geflüchteten gegenüber stehen:

  • 450 Mio. Euro im Jahr 2023 als pauschale Unterstützung zur Aufgabenerfüllung im Bereich Flucht und Migration für die Geflüchteten insgesamt.
  • je 11 Mio. Euro in den Jahren 2023 und 2024 pauschal über den kommunalen Finanzausgleich für Zwecke der Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
  • je rd. 43 Mio. Euro in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des sogenannten Paktes für Integration. Dieser ist ein wesentliches Instrument für die Integration von Geflüchteten vor Ort und umfasst insbesondere die Förderbereiche Integrationsmanagement, Jugendberufshelfer/innen, Schulsozialarbeit und die Förderung von spezifischen Sprachkursen.

Ausblick auf die Finanzzuweisungen des Landes im Jahr 2023

Der Staatshaushaltsplan 2023 sieht Leistungen des Landes an die Kommunen in Höhe von rund 19,7 Mrd. Euro (ohne Bundes- und EU-Mittel) vor. Davon stammen rund 14,5 Mrd. Euro aus Mitteln des Landes. Rund 5,2 Mrd. Euro werden, abhängig von der jeweiligen Steuerkraft, als Finanzausgleichsumlage von den Kommunen erhoben.

Allein die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung werden voraussichtlich mehr als 1,1 Mrd. Euro (inkl. Bundesmittel zur Betriebskostenförderung nach dem Kinderförderungsgesetz) betragen.

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