Finanzpolitik

Land legt nachhaltig an

Das Land richtet seine Finanzanlagen konsequent auf Nachhaltigkeit aus. Dafür hat der Landtag das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen am 1. März 2023 beschlossen.

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Eine Waldlichtung, im Vordergrund ist in gelb die Silhouette des Landes Baden-Württemberg zu sehen.

Das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen betrifft ein Volumen von 19 Milliarden Euro (Stand 31.12.2024), die in Aktien und Anleihen am Kapitalmarkt investiert sind. Davon sind 13 Milliarden Euro in der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds angelegt.

Nachhaltigkeit wird als zusätzliches Grundprinzip der Anlageentscheidung für Finanzanlagen etabliert. Aus dem Dreieck der Anlagengrundsätze (Sicherheit, Rentabilität und Liquidität) wird somit künftig ein Viereck. Anlagen des Landes dürfen nicht im Widerspruch zu den Nachhaltigkeits-Zielen stehen. Für Unternehmen soll auf diese Weise ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt in Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu investieren.

Regelungen des Gesetzes für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg (NaFiBWG)

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