Das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen betrifft ein Volumen von 17 Milliarden Euro, die in Aktien und Anleihen am Kapitalmarkt investiert sind. Davon sind 10 Milliarden Euro in der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds angelegt.
Nachhaltigkeit wird als zusätzliches Grundprinzip der Anlageentscheidung für Finanzanlagen etabliert. Aus dem Dreieck der Anlagengrundsätze (Sicherheit, Rentabilität und Liquidität) wird somit künftig ein Viereck. Anlagen des Landes dürfen nicht im Widerspruch zu den Nachhaltigkeits-Zielen stehen. Für Unternehmen soll auf diese Weise ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt in Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu investieren.
Die Eckpunkte des Gesetzes auf einen Blick:
- Ausrichtung der Finanzanlagen auf das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris
- Ausrichtung an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen
- Orientierung an der EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten
Wesentliche Regeln:
- Ausschlüsse von kontroversen Geschäftsfeldern und -praktiken der Unternehmen, zum Beispiel die Förderung fossiler Brennstoffe oder die Produktion von kontroversen Waffen, von Atomenergie oder von grüner Gentechnik oder die Missachtung sozialer Mindeststandards
- Staatliche Ausschlüsse bei kontroversen Aktivitäten und fehlender Ratifikation bedeutender Übereinkommen der Vereinten Nationen, z.B. in Bezug auf Menschenrechte, Waffensysteme oder die Umwelt
- Optimierung der Anlageportfolios in Bezug auf Treibhausgase und Beiträge zur EU-Taxonomie
- Einflussnahme (direkt oder indirekt über den Vermögensverwalter) als Aktionär bei den Unternehmen für eine Ausrichtung auf Nachhaltigkeit.