Corona führt zu Schuldenanstieg
Allerdings hat die Corona-Pandemie zu einem Anstieg der Schulden geführt, im Land wie auch im Bund. Um die Pandemie und ihre Folgen wirksam zu bekämpfen, hat der Landtag von Baden-Württemberg in drei Nachtragshaushalten der Landesregierung die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Kredite aufzunehmen von bis zu 14,7 Milliarden Euro für die Jahre 2020/2021. Damit war das Land in der Lage, Impfungen, Tests, Schutzausrüstung oder Wirtschaftshilfen zu finanzieren.
Ausnahme von der Schuldenbremse möglich
Diese zusätzliche Kreditaufnahme war regulär über eine Ausnahme der Schuldenbremse möglich. Denn die Schuldenbremse erlaubt es dem Staat in bestimmten Ausnahmefällen, neue Schulden aufzunehmen.
Zum Beispiel im Fall ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklung. Wenn die Konjunktur nicht läuft, muss der Staat nicht krisenverschärfend sparen.
Oder bei Naturkatastrophen, wie der Corona-Pandemie. Dann stellt die Ausnahme von der Schuldenbremse sicher, dass der Staat handlungsfähig bleibt und die Notsituation bewältigen kann. Die Aufnahme von Schulden ist allerdings auch an einen verbindlich vereinbarten Tilgungsplan gebunden.
Im Haushalt 2022 war es dem Land trotz anhaltender Pandemie gelungen, auf eine weitere Neuverschuldung zu verzichten. Zudem wurde die haushaltsmäßige Verschuldung um knapp eine Milliarde Euro reduziert.
Die haushaltsmäßige Verschuldung des Landes Baden-Württemberg betrug zum 31. Dezember 2022 rund 58,7 Milliarden Euro.
Konjunkturkredite im Doppelhaushalt
Im aktuellen Doppelhaushalt 2023/2024 sind nun für das Jahr 2023 zusätzliche Kreditermächtigungen in Höhe von knapp 1,3 Milliarden Euro vorgesehen. Auch das folgt den Regeln der Schuldenbremse, wonach bei ungünstiger Konjunkturentwicklung zusätzliche Kredite möglich sind. Aufgrund des russischen Angriffskriegs und der Inflation war für dieses Jahr eine schwierige wirtschaftliche Lage prognostiziert.
Für 2024 ist im Haushalt dagegen eine Schuldentilgung von rund 0,2 Milliarden Euro vorgesehen. Damit trägt das Land einer zu erwartenden Konjunkturerholung Rechnung. Zudem beginnt das Land damit, die Not-Kredite zur Bewältigung der Corona-Pandemie aus den Jahren 2020 und 2021 zurückzuführen. Auch für die Folgejahre müssen entsprechend des Tilgungsplans Corona-Kredite stetig zurückgeführt werden.
Zinsausgaben
Im Jahr 2022 wurden 2,6 Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben aufgewendet. Die Zinsbelastung belief sich auf rund 1,2 Milliarden Euro. Für 2023 bzw. 2024 ist von Zinsaufwendungen in Höhe von jeweils rund 1,4 Milliarden Euro auszugehen.