Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik ist eines der zentralen Ziele der Landesregierung. Deshalb hat das Land zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten der Schuldenbremse Schulden am Kreditmarkt abgebaut: Im Haushaltsjahr 2018 waren dies 250 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2019 lag die Tilgung sogar bei einer Milliarde Euro.
Im Staatshaushaltsplan 2020/2021 war in der Urfassung - entsprechend den Vorgaben der Schuldenbremse, die seit 2020 gilt - keine Aufnahme von neuen Schulden vorgesehen. Um jedoch die Corona-Pandemie und ihre immensen Auswirkungen in den unterschiedlichsten Bereichen bewältigen zu können, hat der Landtag von Baden-Württemberg im Rahmen von drei Nachtragshaushalten die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme von insgesamt bis zu 14,7 Milliarden Euro für die Jahre 2020/2021 geschaffen.
Damit wich Baden-Württemberg zwar wie auch der Bund und die anderen Bundesländer vom grundsätzlich geltenden Neuverschuldungsverbot ab. Dies erfolgte allerdings gesetzeskonform, denn die Schuldenbremse sieht in bestimmten Ausnahmefällen, z.B. bei Naturkatastrophen (dazu zählen auch sogenannte Massenerkrankungen), die Möglichkeit der Aufnahme neuer Schulden vor, um die Handlungsfähigkeit des Landes genau in solchen Notsituationen sicherzustellen. Die haushaltsmäßige Verschuldung des Landes Baden-Württemberg betrug zum 31. Dezember 2021 rund 59,7 Milliarden Euro.
Mit dem Staatshaushaltsplan 2022 ist es - trotz anhaltender Pandemie - gelungen, nicht nur auf weitere Neuverschuldung zu verzichten, sondern es wurde sogar ein Abbau der haushaltsmäßigen Verschuldung in Höhe von knapp einer Milliarde Euro umgesetzt.
1,5 Milliarden Euro Zinsaufwendungen jährlich
Im Jahr 2020 wurden 3,8 Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben aufgewendet. Die Zinsbelastung belief sich auf rund 1,5 Milliarden Euro. Für 2022 ist von Zinsaufwendungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro auszugehen.