Die Vermögensrechnung erweitert das kamerale Haushalts- und Rechnungswesen um den wertmäßigen Nachweis des Vermögens und der Schulden des Landes sowie – im jährlichen Vergleich – deren Veränderungen. Die Vermögensrechnung hilft, die Entwicklung von Vermögen und Schulden (implizit und explizit) zu verdeutlichen.
Was ist eine Vermögensrechnung?
Die Vermögensrechnung stellt das nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelte Vermögen und die Schulden des Landes umfassend und im Zusammenhang dar. Es handelt sich um eine Stichtagsbetrachtung. Entwicklungen und Veränderungen der einzelnen Positionen werden erst aus einem Jahresvergleich sichtbar. Eine Ergebnisrechnung, die auch den laufenden Aufwand und Ertrag darstellt, wird bisher noch nicht erstellt.
Wozu macht das Land eine Vermögensrechnung?
Zum einen ist die Vermögensrechnung der Vermögensnachweis gemäß Artikel 83 Abs. 1 Landesverfassung sowie § 114 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung, der dem Landtag jährlich zur Entlastung der Landesregierung vorgelegt werden muss.
Zum anderen ist die Vermögensrechnung ein wichtiges Instrument, um das finanzpolitische Handeln der Landesregierung nachvollziehen zu können. Sie zeigt Vermögens- und Schuldenentwicklungen über Jahresvergleiche auf und macht in den Rückstellungen künftige Verpflichtungen des Landes transparent. Sie schafft also zusätzliche Transparenz für ein wichtiges Ziel der Landesregierung: Künftigen Generationen finanzielle Gestaltungsspielräume zu erhalten.
Welche Erkenntnis kann die Vermögensrechnung liefern?
Über den Vergleich mehrerer Jahre werden Entwicklungen im Vermögen und der Schulden aufgezeigt. Daneben wird auch die verdeckte, implizite Verschuldung – wie zum Beispiel die künftigen Pensionsverpflichtungen und deren Entwicklung – transparent gemacht.
Bei der Betrachtung sollte immer berücksichtigt werden, dass nicht alle Veränderungen in den Bilanzpositionen auf tatsächlich beeinflussbaren Wertänderungen beruhen. Gerade in der Anfangsphase der Vermögensrechnung spielen häufig noch Sonderfaktoren, wie zum Beispiel die nachträgliche Vervollständigung von Bilanzpositionen (so zum Beispiel bei den Kulturgütern und Rückstellungen) eine Rolle.
Welche Größen fließen in die Vermögensrechnung ein?
In der Vermögensrechnung werden grundsätzlich das Gesamte Vermögen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten abgebildet. Die der Vermögensrechnung zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift sieht allerdings Ausnahmen von der Erfassungspflicht vor, um den Erhebungsaufwand im Verhältnis zum Informationsgehalt nicht zu hoch werden zu lassen.
Die Vermögensrechnung enthält keine Eigenkapitalposition, wie eine klassische Bilanz. Aus der Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden ergibt sich für jede Vermögensrechnung jeweils ein Saldo.
Warum ist der Saldo der Vermögensrechnung negativ?
Der Saldo aus Vermögens- und Schuldenpositionen ist in erheblichem Maße negativ. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Land überschuldet ist. Der auch der Höhe nach zu erwartende Betrag spiegelt vielmehr die besonderen Konstellationen der öffentlichen Verwaltung und insbesondere eines Flächenlandes wider.
- Das Land Baden-Württemberg erbringt zum Beispiel Leistungen in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit sowie Wissenschaft und Forschung. Diese Leistungen, die in erheblichem Maße Einfluss auf die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit eines Bundeslandes haben, stellen aber keine nach Regeln des Handelsgesetzbuches aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände dar.
- Ebenso wenig können die zu erwartenden zukünftigen Steuereinnahmen des Landes als Vermögenswert bilanziert werden, während für künftige Verpflichtungen, zum Teil erhebliche Rückstellungen zu bilden sind.
- Große Teile des Infrastrukturvermögens sowie der Liegenschaften gehören den Kommunen und werden in deren Bilanzen abgebildet. Dies muss bei einem Vergleich mit der Vermögensrechnung eines Stadtstaates, wie Hamburg, berücksichtigt werden.
Aktiva
Eine vereinfachte Übersicht aller in der Vermögensrechnung erfassten Einzelpositionen der Aktiva finden Sie nachfolgend. Eine detaillierte Betrachtung liefert die Gesamt-Vermögensrechnung als pdf-Datei.
Zu den Immateriellen Vermögensgegenständen des Landes zählen entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (zum Beispiel Software-Lizenzen).
Die Sachanlagen des Landes umfassen:
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
≈ 15.338,19 Mio. Euro
Erläuterung: bebauter und unbebauter Grund und Boden, Gebäude (rund 7.650) und sonstige bauliche Anlagen - Infrastrukturvermögen, Naturgüter, Kulturgüter
≈ 26.642,99 Mio. Euro
Erläuterung: Straßengrundstücke, Fahrbahnen des Landesstraßennetzes (rund 9.650 km), Geh- und Radwege, Ingenieurbauwerke (z.B. Brücken, Tunnel), sonstige Anlagen (z.B. Verkehrstechnik), Waldvermögen, inkl. des Staatswaldes „Nationalpark Schwarzwald“, museale und Kunstsammlungen der Landesmuseen - Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
≈ 440,08 Mio. Euro
Erläuterung: technische Anlagen und Maschinen, die unmittelbar der Produktion dienen, Fuhrpark, Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik (Telefonanlagen, PC-Anlagen, IT-Hardware etc.), Büromöbel - Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen und Anlagen im Bau
≈ 2.960,49 Mio. Euro
Erläuterung: noch nicht fertig hergestellte Sachanlagen wie zum Beispiel Gebäude und Infrastrukturprojekte
Die Finanzanlagen des Landes umfassen:
- Anteile an verbundenen Unternehmen und Einrichtungen
≈ 11.099,66 Mio. Euro
Erläuterung: Verbundene Unternehmen und Einrichtungen sind Organisationsformen, auf die ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann (Anteils- oder Stimmrechte des Landes >50 %). - Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und Einrichtungen
≈ 6,30 Mio. Euro - Beteiligungen
≈ 3.296,60 Mio. Euro
Erläuterung: Anteile an Unternehmen und Einrichtungen mit Beteiligungsquote des Landes zwischen 20 und 50 Prozent - Ausleihungen an Unternehmen und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
≈ 506.040 Euro - Sondervermögen ohne eigenverantwortliche Betriebsleitung
≈ 8.952,39 Mio. Euro
Erläuterung: Um die Finanzierung der anwachsenden Versorgungsverpflichtungen abzufedern, hat das Land zwei Sondervermögen geschaffen: den Versorgungsfonds und die Versorgungsrücklage. - Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen
≈ 592,79 Mio. Euro
Erläuterung: restliche Finanzanlagen des Anlagevermögens mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr (z.B. GmbH-Anteile mit einer Beteiligungsquote unter 20%)
Als Vorräte erfasst sind Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zum Verkauf bestimmt sind.
Unter Forderungen und sonstige Vermögengegenstände des Landes fallen:
- Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen
≈ 1.564,36 Mio. Euro
Erläuterung: Forderungen aus Landes- und aus kofinanzierten Förderungen - Forderungen aus Steuern
≈ 9.675,56 Mio. Euro
Erläuterung: Ansprüche des Landes als Finanzbehörde aus Steuerschuldverhältnissen, die am Stichtag gegenüber den steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen bestehen sowie steuerliche Nebenleistungen (z.B. Zwangsgelder, Säumniszuschläge) - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
≈ k.A.
Erläuterung: Diese Position wird als Übergangsregelung unter 7. Sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. - Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Einrichtungen
≈ 161,67 Mio. Euro
Erläuterung: : Diese Position wird als Übergangsregelung überwiegend unter "7. Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. - Forderungen gegen Unternehmen und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
≈ k.A.
Erläuterung: Diese Position wird als Übergangsregelung unter 7. Sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. - Forderungen aus der Steuerverteilung und Finanzausgleichsbeziehungen
≈ 1.589,54 Mio. Euro
Erläuterung: Forderungen gegenüber dem Bund und den Kommunen entsprechend deren Anteilen an der jeweiligen Steuerart. Außerdem: Zum Stichtag gegenüber anderen Bundesländern offene Forderungen aus Zerlegung von Lohn-, Körperschaft- und Abgeltungsteuer sowie aus der Umsatzsteuerverteilung, die sich im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleich ergeben. - Sonstige Vermögensgegenstände
≈ 456,31 Mio. Euro
Erläuterung: Sonstige Forderungen und anderen Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlagevermögen oder zu einer anderen Position des Umlaufvermögens gehören.
Erläuterung: Neben den Kassenbeständen und Bankguthaben fallen hierunter auch Guthaben auf Betriebsmittelkonten der Landesbetriebe und anderer Landeseinrichtungen, die durch die Landesoberkasse (LOK) verwaltet werden.
Passiva
Eine vereinfachte Übersicht aller in der Vermögensrechnung erfassten Einzelpositionen der Passiva finden Sie nachfolgend. Eine detaillierte Betrachtung liefert die Gesamt-Vermögensrechnung als pdf-Datei.
Für Verpflichtungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind, werden Rückstellungen gebildet, wenn die Verpflichtungen bis zum Stichtag der Vermögensrechnung rechtlich oder wirtschaftlich entstanden sind.
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
≈ 206.486,82 Mio. Euro
Erläuterung: Erfasst sind Rückstellungen für Pensionen und Beihilfeansprüche der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern. Berücksichtigt werden die Anwartschaften der aktiven Bediensteten sowie die Verpflichtungen gegenüber den aktuellen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern. - Steuerrückstellungen
0 Euro
Erläuterung: Hierunter fallen Rückstellungen aus eigenen Steuerschuldverhältnissen des Landes. - Sonstige Rückstellungen
≈ 8.379,89 Mio. Euro
Erläuterung: Unter anderem Rückstellungen für Personalaufwand, Gewährleistungen, Steuererstattungen.
Für Verpflichtungen, die zum Stichtag hinsichtlich des Grundes, des Auszahlungszeitpunktes und der Höhe nach bestimmt sind, sind Verbindlichkeiten auszuweisen.
- Anleihen und Obligationen
≈ 18.762,02 Mio. Euro
Erläuterung: mittel- und langfristige Wertpapiere (Landesschatzanweisungen) mit Ursprungslaufzeiten von über einem Jahr - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
≈ 9.543,53 Mio. Euro
Erläuterung: kurz-, mittel- und langfristige Schuldscheindarlehen - Verbindlichkeiten aus Steuern
≈ 1.758,26 Mio. Euro
Erläuterung: Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen gegen das Land als Finanzbehörde - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen
≈ 11.240,19 Mio. Euro
Erläuterung: Verbindlichkeiten aus Landes- und aus kofinanzierten Förderprogrammen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
≈ k.A.
Erläuterung: wird als Übergangsregelung unter 9. Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Einrichtungen
≈ 1.931,94 Mio. Euro
Erläuterung: Hierunter fallen überwiegend Guthaben auf den Betriebsmittelkonten der Landesbetriebe und anderer Landeseinrichtungen, die durch die Landesoberkasse (LOK) verwaltet werden. Teile dieser Position werden als Übergangslösung unter 9. Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. - Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
≈ k.A.
Erläuterung: wird als Übergangsregelung unter 9. Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen - Verbindlichkeiten aus der Steuerverteilung und Finanzausgleichsbeziehungen
≈ 5.833,11 Mio. Euro
Erläuterung: Verbindlichkeiten u.a. aus dem kommunalen Finanzausgleich, der Gewerbesteuerumlage, dem Länderfinanzausgleich, der Verteilung von Steuer und Gemeinschaftssteuern - Sonstige Verbindlichkeiten
≈ 8.975,65 Mio. Euro
Erläuterung: Hier sind alle Verbindlichkeiten erfasst, die keiner anderen Position der Verbindlichkeiten zuzuordnen sind.