Steuern

Hilfe für Helfende: Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen in der Corona-Krise

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Ruderboot auf dem Wasser, aus der Vogelperspektive betrachtet

Für gemeinnützige Einrichtungen und Ehrenamtliche gibt es ein weiteres Steuer-Hilfspaket in der Corona-Krise. „Viele Menschen bringen sich mit enormem Engagement ein, um die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig stehen gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen oder Vereine selbst vor großen Herausforderungen. Daher ist es wichtig, auch die Helfenden schnell und unbürokratisch zu unterstützen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Auf das neue Hilfspaket habe sich Baden-Württemberg mit den anderen Ländern und dem Bundesfinanzministerium verständigt.

Nach ersten weitreichenden steuerlichen Erleichterungen wird das Steuerrecht sukzessive weiter angepasst. „Im Steuerrecht haben wir mittlerweile viele Instrumente, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern in der Corona-Krise helfen. Damit haben wir in kurzer Zeit das größte Hilfsprogramm im Steuerrecht aufgelegt, das es jemals gab“, betonte Sitzmann. Beim neuen Paket stehen gemeinnützige Einrichtungen im Fokus.

Gerade im Hinblick auf die breite gesellschaftliche Unterstützung während der Pandemie soll das Steuerrecht dazu beitragen, das Engagement zu unterstützen und zu fördern: „Ab sofort können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Kranken oder Gefährdeten beispielsweise mit Einkaufsdiensten helfen. Sie verlieren dabei ihre Steuerbegünstigung nicht“, sagte Sitzmann.

Zudem können gemeinnützige Vereine bei finanziellen Lücken leichter auf bisher zweckgebundene Rücklagen zurückgreifen. Weiterhin können Verluste aufgrund der Corona-Pandemie im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung steuerbegünstigter Körperschaften mit Mitteln aus dem steuerbegünstigten Bereich ausgeglichen werden. 

Steuererleichterungen wurden auch für die Fälle vereinbart, in denen Material wie Atemschutzmasken oder Schutzkleidung, Räume oder medizinisches Fachpersonal gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Wenn gemeinnützige Einrichtungen solche Leistungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie überlassen, sind sie dafür von der Körperschaftsteuer befreit. Außerdem kann der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten - unabhängig davon, ob der Satzungszweck der gemeinnützigen Einrichtung eine solche Hilfe vorsieht. „Die Umsatzsteuer entfällt komplett, wenn steuerbegünstigte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sich gegenseitig helfen, um Betroffene zu versorgen“, sagte Sitzmann. 

Spenden Unternehmen Material oder die Arbeitskraft medizinischer Fachleute an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten, fällt auch für diese Spenden bis 31. Dezember 2020 keine Umsatzsteuer an. Weil Unternehmen beim ursprünglichen Kauf der Gegenstände die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen haben, müssen sie für Spenden in der Regel Umsatzsteuer bezahlen. 

Bürgerinnen und Bürger brauchen für Spenden auf ein Sonderkonto einer gemeinnützigen Körperschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keine Spendenbescheinigung mehr. Das gilt auch für Spenden an Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände) und deren Dienststellen, die Kirchen und die Universitäten. Unabhängig vom Betrag genügt der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Das sind beispielsweise Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder ein Ausdruck bei Online-Banking. „Ich bin froh, dass viele unserer Vorschläge von den anderen Ländern unterstützt wurden“, sagte Sitzmann. „Das hilft gemeinnützigen Einrichtungen genauso wie den Spenderinnen und Spendern.”

Weitere Informationen: 

Weitere Meldungen

Finanzminister Danyal Bayaz im Gespräch / Foto: Marijan Murat/dpa
Wirtschaftsförderung

Neue Zeitrechnung für Risikokapital-Förderung in Baden-Württemberg

Risikokapital vom Land:  Jetzt geht‘s los, Podcast mit Finanzminister Danyal Bayaz
Podcast

Risikokapital vom Land

Finanzminister Danyal Bayaz
Interview

„Die wirtschaftliche Lage hat etwas ins Kippen gebracht“

Eine Waldlichtung, im Vordergrund ist in gelb die Silhouette des Landes Baden-Württemberg zu sehen.
Finanzpolitik

Land erweitert Anlagestrategie für Pensionsrücklagen mit neuem Fonds

Tragkonstruktion aus Holz und Akustikbeplankung an der Decke im Foyer
Vermögen und Bau

Neubau THIS für die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Finanzamtsgebäude
Betrugsmasche

Warnung vor Betrugsmails zu angeblichen Betriebsprüfungen

Videopodcast mit Finanzminister Danyal Bayaz
Podcast

Finanzministerium startet Videopodcast

Hand hält Smartphone mit geöffneter MeinELSTER+-App, die eine vorausgefüllte Steuererklärung und Abgabe per Klick zeigt, im hellen Bürohintergrund.
Steuern

Startschuss für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“

Finanzminister Danyal Bayaz lehnt an einem Geländer, im Hintergrund sind moderne Bürogebäude am kleinen Schlossplatz in Stuttgart zu sehen.
Haushalt

Ministerrat beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027

Moderner Coworking Space mit offenen Arbeitsbereichen, Schreibtischen, Pflanzen und mehreren Personen in Bewegung.
Steuern

Finanzamt Mannheim-Stadt beteiligt sich am Pilotprojekt „Schneller Gründen"

Blick über die Innenstadt von Weingarten mit historischer Kirche, Fachwerkhäusern und grüner Umgebung bei sonnigem Wetter.
Grundsteuer

Bundesfinanzhof bestätigt baden-württembergisches Grundsteuermodell

Vereidigung von Finanzminister Bayaz
Personal

Bayaz bleibt Finanzminister

Finanzminister Danyal Bayaz lehnt an einem Geländer, im Hintergrund sind moderne Bürogebäude am kleinen Schlossplatz in Stuttgart zu sehen.
Steuerschätzung

Mai-Steuerschätzung: Einnahmen des Landes sinken nur leicht

Eingangspavillon Wilhelma Stuttgart
Vermögen und Bau

Eröffnung des restaurierten Eingangspavillons in der Wilhelma

Bargeld in einer Kasse
Steuern

Kassenkontrollen: Viele Mängel in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios