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Landesregierung will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Startups

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Büroarbeit in einem jungen Unternehmen aus der Vogelperspektive / Foto: stock.adobe.com /  Yakobchuk Olena

Die Landesregierung will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Startups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräumen zu eröffnen.

Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern - steuerliche Rahmenbedingungen für Startups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen.

„Kluge Köpfe mit Erfindergeist und Risikobereitschaft gründen Startups. Gerade in der Anfangszeit müssen sie investieren können. Das Geld dafür fehlt oft, weil sich Gewinne meist erst nach einigen Jahren einstellen”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Genau da wollen wir ansetzen und ihnen mehr finanzielle Spielräume verschaffen. Unter anderem sollen sie anfängliche Verluste schon gleich komplett mit späteren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Das wäre ein Schub für unsere Startups und damit für die Innovationskraft im Land.”

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „In der Pandemie müssen wir auch an die Wirtschaft von morgen denken. Denn gerade auch junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln und vermarkten, sorgen für wirtschaftliche Dynamik. Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium diese Initiative nun auf den Weg bringen konnten. Um die Gründung und das Wachstum gerade von Startups und anderen jungen, innovativen Unternehmen zu fördern, müssen wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für diese Unternehmen dringend verbessern.“

Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Startups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Startups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Startup sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Startup übertragen werden können.

Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Startups.

Weitere Informationen

Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine GmbH als Startup, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden; der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden.

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