Prüfung der Digitalwirtschaft

Moderne digitale Steueraufsicht

Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg passt sich einer digitalen Wirtschaft an. Mit spezialisierten Prüferinnen und Prüfern, Datenanalysen und Plattformauswertungen werden neue digitale Geschäftsmodelle systematisch in den Blick genommen.

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Junge Frau erstellt mit ihrem Smartphone und dem Licht einer Ringlampe Foto- oder Videoinhalte für Social Media. Als Influencerin streamt sie live und kommuniziert mit ihren Followerinnen und Followern in sozialen Netzwerken.

Die Wirtschaft wird digitaler. Einnahmen entstehen heute nicht mehr nur im klassischen Handel, im Handwerk oder in Dienstleistungsbetrieben. Sie werden zunehmend auch über soziale Netzwerke, Onlineplattformen, digitale Marktplätze, Streamingdienste, Affiliate-Programme oder eigene digitale Geschäftsmodelle erzielt.

Für die Steuerverwaltung ist die Prüfung dieser Unternehmen ein wichtiges und wachsendes Aufgabenfeld. Baden-Württemberg passt seine Steuerverwaltung deshalb an die digitale Wirtschaft an. Ziel ist es, steuerlich relevante Sachverhalte auch dort zu erkennen, wo Einnahmen über neue Plattformen, digitale Zahlungswege oder internationale Geschäftsmodelle erzielt werden.

Digitalwirtschaft als neues Prüffeld

Zur Digitalwirtschaft gehören viele unterschiedliche Geschäftsmodelle. Dazu zählen unter anderem Influencerinnen und Influencer, Content-Creator, Anbieter digitaler Produkte, Betreiber von Online-Shops, Affiliate-Marketing, Plattformerlöse und andere digitale Dienstleistungen.

Steuerlich gilt: Wer Einnahmen erzielt, muss prüfen, ob diese gegenüber dem Finanzamt zu erklären sind. Das gilt unabhängig davon, ob Einkünfte über klassische Geschäftsmodelle oder über digitale Plattformen erzielt werden.

Gerade bei digitalen Tätigkeiten können Einnahmequellen sehr unterschiedlich sein. Steuerlich relevant sein können zum Beispiel:

  • bezahlte Werbekooperationen,
  • Produktplatzierungen,
  • Affiliate-Links und Rabattcodes,
  • Einnahmen aus Plattformprogrammen,
  • Verkäufe von Merchandise,
  • digitale Produkte, Onlinekurse oder Coachings,
  • Spenden, Trinkgelder oder Unterstützungszahlungen,
  • Sachleistungen wie Produkte, Reisen, Hotelaufenthalte oder Einladungen.

Ob im Einzelfall Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer anfällt, hängt von der konkreten Tätigkeit und den erzielten Einnahmen ab.

Influencerinnen, Influencer und Content-Creator

Influencerinnen, Influencer und Content-Creator sind ein Beispiel dafür, wie sich wirtschaftliche Tätigkeiten verändert haben. Was nach außen oft als private Social-Media-Aktivität erscheint, kann steuerlich eine unternehmerische Tätigkeit sein.

Wer mit Beiträgen, Videos, Livestreams, Rabattcodes, Produktempfehlungen oder Kooperationen Einnahmen erzielt, sollte diese Einnahmen nachvollziehbar dokumentieren und steuerlich prüfen. Auch erhaltene Produkte oder andere Vorteile können steuerlich relevant sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit stehen.

Eine steuerliche Prüfung bedeutet dabei nicht automatisch, dass Steuern hinterzogen wurden. Sie dient zunächst dazu, den Sachverhalt zu klären und festzustellen, ob Einnahmen vollständig und zutreffend erklärt wurden.

Wie Baden-Württemberg digitale Geschäftsmodelle prüft

Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg bearbeitet digitale Geschäftsmodelle bereits systematisch. Dabei geht es nicht um eine einzelne Berufsgruppe, sondern um steuerlich relevante Sachverhalte in einer zunehmend digitalen Wirtschaft.

Die Zentrale Sondereinheit für Steueraufsicht Baden-Württemberg, kurz SES, befasst sich unter anderem mit digital tätigen Steuerpflichtigen und Social-Media-Akteuren. Dabei werden Daten analysiert und steuerlich relevante Informationen an die zuständigen Finanzämter weitergegeben.

Die SES nutzt zu Ermittlungszwecken unter anderem die folgenden Möglichkeiten:

  • Datenanalysen,
  • Plattformauswertungen,
  • Sammelauskunftsersuchen,
  • Informationen anderer Steuerbehörden,
  • Erkenntnisse aus umfangreichen Datensätzen,
  • künftig auch zusätzliche Daten auf Grundlage europäischer Meldepflichten.

Die Ergebnisse werden aufbereitet und an die zuständigen Finanzämter übermittelt. Die Finanzämter prüfen dann, ob die Angaben in den Steuererklärungen vollständig und zutreffend sind. Treten Unstimmigkeiten auf, können weitere Prüfungen, Betriebsprüfungen oder steuerstrafrechtliche Maßnahmen folgen.

Ergänzend zur SES unterstützt eine kleine Ermittlungsgruppe die Steuerfahndungsstellen des Landes. Die Ermittlungsgruppe ist technisch spezialisiert und mit moderner Technik ausgestattet. So kann sie im Bedarfsfall spezielle, digitale Recherchen übernehmen.

Warum nicht immer sofort Zahlen vorliegen

Influencerinnen, Influencer oder Content-Creator sind keine eigene steuerliche oder strafrechtliche Kategorie. Steuerliche und steuerstrafrechtliche Verfahren werden in der Regel statistisch nach Sachverhalten und Delikten erfasst, nicht nach Berufsgruppen oder Plattformtätigkeiten.

Deshalb lassen sich nicht alle Fälle der Digitalwirtschaft ohne Weiteres statistisch ausweisen. Viele Verfahren dauern zudem längere Zeit. Nach einer Kontrollmitteilung folgen zunächst Prüfungen durch die zuständigen Finanzämter. Je nach Sachverhalt können weitere Ermittlungen, Betriebsprüfungen oder steuerstrafrechtliche Verfahren erforderlich werden.

Das bedeutet: Die Bearbeitung digitaler Geschäftsmodelle ist bereits Teil der Tätigkeit in den Finanzämtern, auch wenn nicht zu jedem Zeitpunkt belastbare Zahlen zu einzelnen Gruppen veröffentlicht werden können.

Kontrollmitteilungen und weitere Prüfungen

Ein wichtiges Instrument der Steuerverwaltung sind Kontrollmitteilungen. Sie enthalten Hinweise auf steuerlich relevante Sachverhalte und werden an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.

Dort prüfen die Finanzämter, ob die Angaben in der Steuererklärung mit den vorliegenden Informationen übereinstimmen. Wenn sich Abweichungen ergeben, können Steuerfestsetzungen geändert oder weitere Prüfmaßnahmen eingeleitet werden.

Bei strafrechtlich relevanten Fällen werden die Steuerfahndung sowie die Straf- und Bußgeldsachenstellen einbezogen. Die Bearbeitung solcher Fälle kann mehrere Monate oder Jahre dauern.

Spezialisierung der Steuerverwaltung

Die Prüfung digitaler Geschäftsmodelle erfordert besondere Kenntnisse. Neben steuerlichem Fachwissen braucht es ein Verständnis für digitale Plattformen, neue Geschäftsmodelle, Datenstrukturen und internationale Zusammenhänge.

Baden-Württemberg setzt deshalb auf Spezialisierung. Dazu gehören geschulte Prüferinnen und Prüfer, die Arbeit der SES sowie die Auswertung neuer Datenquellen. So kann die Steuerverwaltung Entwicklungen in der Digitalwirtschaft besser einordnen und steuerlich relevante Sachverhalte gezielter erkennen.

Faire Regeln für alle

Die moderne digitale Steuerverwaltung dient der Steuergerechtigkeit. Wer Einnahmen ordnungsgemäß erklärt, soll darauf vertrauen können, dass dieselben Regeln auch für digitale Geschäftsmodelle gelten.

Digitale Tätigkeiten dürfen gegenüber klassischen Unternehmen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Entscheidend ist nicht, über welchen Kanal Einnahmen erzielt werden, sondern ob sie steuerlich richtig erklärt werden.

Häufige Fragen zur modernen digitalen Steueraufsicht