Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen der sechzehn Länder. Die Länder wirken durch ihn an der Bundesgesetzgebung mit und haben die Möglichkeit, selbst Gesetze vorzuschlagen (Initiativrecht). Rund 40% der Bundesgesetze sind zustimmungspflichtig, das heißt der Bundesrat muss ihnen explizit zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Dies sind vor allem Gesetze, die Auswirkungen auf die Länderhaushalte haben. Im Bundesrat können die Länder zudem Einfluss auf die Europapolitik nehmen, indem sie Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben auf EU-Ebene abgeben.
Finanzausschuss im Plenum
Das Plenum des Bundesrates wird von den sogenannten Fachausschüssen vorbereitet. Jeder Ausschuss spezialisiert sich auf bestimmte Themengebiete (z.B. Wirtschaft, Verkehr, Umwelt). Bei den Abstimmungen im Finanzausschuss hat jedes Land eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Finanzausschuss tagt in der Regel elfmal im Jahr. Dabei vertreten die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ihr jeweiliges Land.
Baden-Württemberg hat im Bundesrat sechs von insgesamt 69 Stimmen. Da die Stimmen im Bundesrat für jedes Land nur einheitlich abgegeben werden dürfen, ist nach den Sitzungen der Fachausschüsse die Einigung auf ein einheitliches Votum der Landesregierung erforderlich.
Einige unserer Positionen
Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir brauchen ein handlungsfähiges Deutschland, gerade in Krisenzeiten.
Die Gesetzgebungsverfahren zu den Entlastungsmaßnahmenim Zuge der Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges haben wir konstruktiv begleitet. Diese wurden aufgrund der sich verschlechternden finanziellen Lage vieler Menschen sowie der Unternehmen in Deutschland auf den Weg gebracht.
Wir setzen uns beharrlich für eine faire Lastenteilung zwischen den Ländern und dem Bund ein, beispielsweise bei der Flüchtlingsfinanzierung oder dem Deutschlandticket.
Wir wollen den Klimaschutz voranbringen, um die Lebensgrundlagen unserer und der zukünftigen Generationen zu schützen. Nur eine klimaneutrale Wirtschaft sichert unsere Zukunft. Wir sind überzeugt, dass die Installation von Photovoltaikanlagen ein wichtiger Baustein zum Erfolg der Energiewende ist. Wir setzen uns daher für den Abbau bürokratischer Hürden und für Steuererleichterungen bei der Anschaffung von PV-Anlagen ein.
Bereits im Jahr 2020 haben wir uns im Bundesrat erfolgreich für die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer für neu errichtete, kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kWp eingesetzt. Gemeinsam mit Hessen hatten wir danach mehrfach gefordert, die Steuerbefreiung auf Anlagen bis zu 30 kWp auszudehnen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde unsere Forderung erfüllt: Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern sowie Photovoltaikanlagen von bis zu 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit sind nun von der Ertragssteuer befreit. Dies gilt bis zu insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
Im Jahressteuergesetz 2022 erfolgte auch eine Änderung bei der Umsatzsteuer: Auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher fällt keine Umsatzsteuer mehr an.
Wir gehen konsequent gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung vor und unterstützten mit Nachdruck entsprechende Vorhaben im Bundesrat. Auf unsere Initiative hin können z.B. Betreiber von Online-Handelsplattformen, in Haftung genommen werden, wenn über ihre Plattform Geschäfte abgeschlossen werden, bei denen die Onlinehändler die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Damit wird Steuerhinterziehung bekämpft und ein fairer Wettbewerb sichergestellt.
Firmen im Land, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Steuern ehrlich zahlen, werden so nicht länger benachteiligt. In Deutschland entstand Schätzungen zufolge bisher Umsatzsteuer im dreistelligen Millionenbereich durch nicht registrierte Onlinehändler verloren. Seit Verabschiedung des neuen Gesetzes stieg die Zahl der in Deutschland registrierten Händler mit Sitz in China, Hongkong, Taiwan und Macau von rund 430 im Mai 2017 auf rund 114 000 (2023) an. Das Umsatzsteueraufkommen stieg zwischen 2017 und 2021 von rund 30 Millionen auf mehr als 230 Millionen.
Die Vereinfachung des Steuerrechts und der Abbau von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand ist uns wichtig.
Wir begrüßen, dass durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 Anhebungen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer auf 1.200 Euro (ab 01.01.2022) bzw. 1230 Euro (ab 01.01.2023) erfolgten. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir halten eine weitere deutliche Erhöhung auf 1.500 EUR für sinnvoll und setzen uns dafür im Bundesrat ein. Ein Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müsste dann keine Belege mehr sammeln und die Finanzämter würden ebenfalls von Bürokratie entlastet.
Auch bei den Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter sehen wir noch erhebliches Potenzial. Aktuell besteht ein Missverhältnis zwischen dem Aufwand von Unternehmen und Finanzverwaltung und dem Ertrag im Sinne von Steuermehreinnahmen und Einzelfallgerechtigkeit. Dieses gilt es aufzulösen. Wir haben uns im Finanzausschuss erfolgreich dafür eingesetzt, die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro zu erhöhen. Mit dieser Anhebung könnten auch die Regelungen zum Sammelposten gestrichen werden und damit ein weiteres, mühsames Beschäftigungsfeld für Unternehmen und Finanzverwaltung entbürokratisiert werden.
Wir machen uns auf europäischer Ebene und im Bundesrat für Finanzstabilität stark. Nach der Finanzkrise 2007/2008 wurde die Regulierung deutlich verschärft. Dies war wichtig um Stabilität zu gewährleisten und das Vertrauen in die Finanzmärkte zurückzugewinnen.
Darüber hinaus ist uns wichtig, dass der durch die Bankenregulierung verursachte Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit der betroffenen Banken steht. Gerade kleine und mittlere Institute, wie z.B. Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die einen Großteil der Bankenlandschaft unseres Landes ausmachen, sind durch viele Regelungen überdurchschnittlich stark belastet.
Mit einer Bundesratsinitiative haben wir uns bereits 2019 dafür eingesetzt, kleine und mittlere Banken weiter zu entlasten und die Bedingungen für die Finanzierung in der Realwirtschaft zu verbessern.
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