Baden-Württemberg im Bundesrat

Starke Stimme im Bund

Als Mitglied des Bundesrates setzen wir uns bei Gesetzgebungsverfahren für die Interessen Baden-Württembergs ein.

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Das Gebäude des Bundesrats / Foto: Bundesrat

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen der sechzehn Länder. Die Länder wirken durch ihn an der Bundesgesetzgebung mit und haben die Möglichkeit, selbst Gesetze vorzuschlagen (Initiativrecht). Rund 40% der Bundesgesetze sind zustimmungspflichtig, das heißt der Bundesrat muss ihnen explizit zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Dies sind vor allem Gesetze, die Auswirkungen auf die Länderhaushalte haben. Im Bundesrat können die Länder zudem Einfluss auf die Europapolitik nehmen, indem sie Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben auf EU-Ebene abgeben.

Finanzausschuss im Plenum

Das Plenum des Bundesrates wird von den sogenannten Fachausschüssen vorbereitet. Jeder Ausschuss spezialisiert sich auf bestimmte Themengebiete (z.B. Wirtschaft, Verkehr, Umwelt). Bei den Abstimmungen im Finanzausschuss hat jedes Land eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Finanzausschuss tagt in der Regel elfmal im Jahr. Dabei vertreten die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ihr jeweiliges Land.

Baden-Württemberg hat im Bundesrat sechs von insgesamt 69 Stimmen. Da die Stimmen im Bundesrat für jedes Land nur einheitlich abgegeben werden dürfen, ist nach den Sitzungen der Fachausschüsse die Einigung auf ein einheitliches Votum der Landesregierung erforderlich.

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