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Das Land Baden-Württemberg hat bereits 2021 seinen ersten Green Bond emittiert und das Green-Bond-Programm seither kontinuierlich weiterentwickelt. Zunächst wurde seit 2024 der taxonomie-konforme Anteil des Portfolios ausgewiesen. Seit 2026 ist das gesamte Portfolio vollständig im Einklang mit den Taxonomie-Anforderungen. Dies ermöglicht seit 2026 die Emission von Green Bonds nach dem neuen europäischen Goldstandard für grüne Anleihen, dem sog. EU Green Bond Standard.
Der Green Bond schafft dabei Transparenz über Ausgaben, die Beiträge zu den Umweltzielen leisten, die von der EU-Taxonomie-Verordnung als Bedingung ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens definiert worden sind. Die Regeln für die Auswahl der Projekte, sowie die resultierende Projektliste werden jährlich durch eine externe Agentur überprüft (Pre-Issuance Review). Zudem werden in der Folge für jeden Green Bond und die darin enthaltenen Maßnahmen ein Wirkungsbericht (Impact Report) sowie ein Allokationsbericht nach einer einheitlichen Methodik veröffentlicht.
Das zu Grunde liegende Regelwerk (EU Green Bond Factsheet) orientiert sich an den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) und dem EU Green Bond Standard (EuGBS). Das Regelwerk sowie alle weiteren Dokumente zu den Green-Bond-Emissionen des Landes Baden-Württemberg finden Sie nachfolgend.
Green-Bond-Emissionen auf einen Blick
# | Jahr | Volumen (Mio. €) | Emission nach welcher Regulatorik? |
1 | 2021 | 300 | ICMA GBP + Zuordnung zu EU-Umweltzielen |
2 | 2022 | 350 | ICMA GBP + Zuordnung zu EU-Umweltzielen |
3 | 2023 | 600 | ICMA GBP + Zuordnung zu EU-Umweltzielen |
4 | 2024 | 650 | ICMA GBP + EU-Taxonomie-Quote (32,3 %) |
5 | 2025 | 800 | ICMA GBP + EU-Taxonomie-Quote (52,8 %) |
6 | 2026 | 600 | ICMA GBP + EuGBS (= EUT-Quote: 100 %) |
