Wer in Deutschland lebt, in der Schweiz arbeitet und auch regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz pendelt, wird nach der sogenannten Grenzgänger-Regelung besteuert. Eine Pandemie-Sonderregelung ermöglichte den Grenzgänger-Status auch dann, wenn dauerhaft aus dem Home-Office gearbeitet wurde. Diese Regelung ist nun ausgelaufen.