Steuern

Abgabefrist zur Grundsteuererklärung endet bald

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Bislang sind in Baden-Württemberg rund 2,48 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Das sind etwa 44 Prozent aller abzugebenden Erklärungen. Am 31. Januar 2023 endet die Verlängerung des Abgabetermins für die Grundsteuererklärung.

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Wer dies nicht getan hat, bekommt eine Erinnerung vom Finanzamt. Die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer B werden voraussichtlich im ersten Quartal 2023 verschickt.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) bekommen Anfang Januar 2023 vom Finanzamt ein Informationsschreiben zugeschickt, das sie bei der Abgabe der Erklärung unterstützt. Die Erklärungen zur Grundsteuer A können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden. Hier wird erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnert. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A deshalb ausreichend.

Unterstüzung zur Grundsteuererklärung

Die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de bietet zahlreiche Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ). Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden − wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle.

So geht es weiter: Grundsteuerbescheide

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Zwischenzeitlich sind rund 500.000 Bescheide erstellt worden. Die Bearbeitung und der Versand der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die Angaben im Bescheid mit ihren Unterlagen übereinstimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, eine überwiegende Wohnnutzung in der Erklärung anzugeben und die Steuermesszahl daher nicht passt, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Wie die Bescheide der Finanzämter zu lesen sind und wie es dann weitergeht, zeigt auch ein kurzer Erklär-Clip auf dem YouTube-Kanal des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Einspruch gegen die Bescheide muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Eine Eingangsbestätigung vom Finanzamt gibt es hierfür nicht. Am einfachsten lässt sich ein Einspruch einreichen über „MeinElster“, aufrufbar über www.elster.de, oder das Kontaktformular der Finanzämter im Internet unter finanzamt-bw.fv-bwl.de.

Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Bewertung ihres Grundstücks aufgrund des vom zuständigen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwertes nicht einverstanden sein, können sie unabhängig von der Einspruchsfrist mithilfe eines qualifizierten Gutachtens eine Neubewertung beim Finanzamt beantragen. Hierfür muss das Gutachten nachweisen, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 Prozent vom Grundsteuerwert abweicht. Weitere Infos hierzu gibt es ebenfalls in den FAQ auf www.grundsteuer-bw.de („Allgemeines zur Grundsteuer“).

Höhe der neuen Grundsteuer

Entscheidend für die Höhe der neuen Grundsteuer sind die sogenannten „Hebesätze“. Diese werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 neu festgelegt. Wie hoch die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune dann im finalen Grundsteuerbescheid mit. Berechnungen mit dem alten Hebesatz haben daher für die neue Grundsteuer keine Aussagekraft.

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Arbeiten für den Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen beginnen

Podcast

Trump is back und jetzt? Sonderfolge mit Julius van de Laar

Zentrum für Islamische Theologie Campus der Theologien Universität Tübingen Visualisierung von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe des Zentrums für Islamische Theologie an die Universität Tübingen

Mensa Wilhelmstraße Universität Tübingen Innen
Vermögen und Bau

Übergabe Mensa Wilhelmstraße an die Universität Tübingen

Blick in die Heizzentrale in Schloss Hohentübingen
Vermögen und Bau

Neue Heizzentrale für das Schloss Hohentübingen

Green Bond BW
Green Bond BW

Vierter Green Bond BW: Noch höheres Volumen

Steuern

Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2024

Podcast

"Und vergib uns unsere Schulden" - welche Bedeutung haben Schulden?

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Vermögen und Bau

Spatenstich für das Innovationszentrum Cyber Valley 2 an der Universität Tübingen

Blick ins Labor, Ersatzneubau INF 272 für die Chemischen Institute an der Universität Heidelberg
Vermögen und Bau

Neubau für die Chemischen Institute an die Universität Heidelberg übergeben

Visualisierung des Neubaus eines Forschungsgebäudes und des Centers for Cardiovascular Desease Control (CCDC)
Vermögen und Bau

Grundsteinlegung Forschungsgebäude und Center for Cardiovascular Disease Control

Finanzminister Danyal Bayaz hält im Landtag die Einbringungsrede
Haushalt

Finanzminister bringt Haushaltsentwurf in den Landtag ein

Finanzminister Danyal Bayaz hält im Landtag seine Einbringungsrede.
Haushalt

Einbringungsrede des Finanzministers zum Haushalt 2025/2026

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus
Grundsteuer

Finanzministerium aktualisiert Transparenzregister zu aufkommensneutralen Hebesätzen

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Agri-PV-Forschungsanlage
Vermögen und Bau

Arbeiten am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg sind fertig