Steuern

Fragen und Antworten zur Grundsteuer A

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A. Für diese muss im Zuge der Grundsteuerreform ebenfalls eine Grundsteuererklärung abgegeben werden.

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Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz müssen ihre Erklärung bis zum 31. März 2023 einreichen. Damit das Ausfüllen der Erklärung leichter ist, haben alle Privateigentümer ein Infoschreiben vom Finanzamt bekommen. Darin wurden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsteuererklärung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben haben wir hier zusammengestellt. Informationen und weiterführende Links gibt es auch unter www.grundsteuer-bw.de.

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Weitere Fragen zur Grundsteuer? Hier gibt's Antworten.
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Pressemitteilungen zur Grundsteuer

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Finanzministerium aktualisiert Transparenzregister zu aufkommensneutralen Hebesätzen

Das Finanzministerium hat sein Transparenzregister zu den aufkommensneutralen Hebesätzen aktualisiert. Der zugrundeliegende Datensatz hat ein Update bekommen und wurde dem fortgeschrittenen Stand der Grundsteuermessbeträge angepasst.

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Transparenzregister zur Anpassung der Hebesätze veröffentlicht

Ab 2025 bestimmen die Kommunen die Grundsteuer anhand neuer Hebesätze. Ein Transparenzregister des Finanzministeriums bietet unverbindliche Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze. 

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Urteil des Finanzgerichts zur Grundsteuer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat heute zwei Klagen gegen die Landesgrundsteuer abgewiesen. Konkret ging es bei den Klagen um die Bewertung zweier Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform des Landes.

Alle Infos zur neuen Grundsteuer

Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden versandt

Die Kulanzfrist läuft ab. Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteueerinnerungen werden verschickt − Kulanzzeit endet

Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteuerfrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an

Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist zu Ende. In Baden-Württemberg sind 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden.

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Abgabefrist der Grundsteuer endet in anderthalb Wochen

Am 31. Januar 2023 endet die Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Bislang sind landesweit rund 61 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer B eingegangen.

Abgabefrist zur Grundsteuererklärung endet bald

Am 31. Januar 2023 endet die Verlängerung des Abgabetermins für die Grundsteuererklärung. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben.

Frau mit gelbem Pullover sitzt am Laptop

Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Grundsteuerreform: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen sind bislang eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Eine Erinnerung für die Grundsteuer B wird im ersten Quartal 2023 vom Finanzamt versendet.

Grundsteuererklärung: Weitere ELSTER-Ausfüllhilfen veröffentlicht

Neben der Schritt-für-Schritt-Gesamtanleitung gibt es nun auch Erläuterungen zu Fallkonstellationen, die im Zusammenhang mit dem Grundvermögen häufig auftreten.

Lachende Frau in einer Wohnung

Wichtiges zur Grundsteuererklärung

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Grundsteuererklärung: Am 1. Juli geht’s los

Am Freitag, 1. Juli 2022, ist es soweit: Dann können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung abgeben. Bis Ende Oktober 2022 haben sie dafür Zeit.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteuerreform: Infoschreiben verschickt

Seit Montag, dem 16. Mai 2022 hat die baden-württembergische Finanzverwaltung mit dem Versand der Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken begonnen. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juni.

Grundsteuerreform: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Umsetzung der Grundsteuer wird konkreter

Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Das Finanzministerium hat heute eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit.