Grundsteuer

Transparenzregister zur Anpassung der Hebesätze veröffentlicht

Ab 2025 bestimmen die Kommunen die Grundsteuer anhand neuer Hebesätze. Ein Transparenzregister des Finanzministeriums bietet unverbindliche Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze. 

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Bald steht fest, wie viel Grundsteuer jeder Grundstückseigentümer ab 2025 zahlen muss. Denn die Gemeinderäte einer jeden Kommune entscheiden im nächsten Schritt über die Hebesätze. Und die braucht es, um die Grundsteuer final berechnen zu können. Das Finanzministerium hat in diesem Zusammenhang ein Transparenzregister für das Grundvermögen (Grundsteuer B) erstellt. Es zeigt, welche Hebesätze für die sogenannte „Aufkommensneutralität“ notwendig wären.

„Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Ein Beispiel: Eine Kommune hat im Jahr 2024 insgesamt 50 Millionen Euro Grundsteuer bekommen. Um aufkommensneutral zu handeln, müsste sie ihren Hebesatz also so wählen, dass sie auch im Jahr 2025 in etwa 50 Millionen Euro einnimmt. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt.

Transparenzregister als Anhaltspunkt für Kommunen

Mithilfe des Transparenzregisters des Finanzministeriums lässt sich online unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/transparenzregister/ nachvollziehen, welche Hebesätze aufkommensneutral wären. Dabei handelt es sich um unverbindliche Angaben. Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Die Angaben im Transparenzregister können den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten dabei als Anhaltspunkte dienen, wie sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten können. Auch andere Bundesländer informieren über die Hebesätze, die für die Aufkommensneutralität erforderlich sind, und machen diese transparent.

Für die Berechnung greift das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Derzeit liegen noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vor. Deshalb zeigt die Übersicht auch keinen einzelnen Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.

Modifiziertes Bodenwertmodell in Baden-Württemberg

Die Grundsteuer musste wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 bundesweit reformiert werden. Die Begründung damals: Die bisherige Einheitsbewertung sei verfassungswidrig. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer für das Grundvermögen (Grundsteuer B) in Baden-Württemberg deshalb nach dem neuen „modifizierten Bodenwertmodell“ erhoben.

Berechnet wird die Grundsteuer wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100. Die Grundsteuermessbeträge hat das Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Grundsteuermessbeträge basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümer erklärt haben. Erhoben wird die Grundsteuer schlussendlich von den Kommunen. Voraussichtlich Anfang kommenden Jahres verschicken sie die finalen Grundsteuerbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer und teilen ihnen darin die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mit.

Weitere Meldungen

Finanzminister Danyal Bayaz
Interview

„Wir brauchen eine Reform im Geiste der Agenda 2010“

Hände halten einige Euro-Scheine in die Kamera / Foto: Christian Dubovan
Haushalt

Land weiter mit hoher Kreditwürdigkeit

Finanzminsiter Danyal Bayaz spricht bei der Pressekonferenz im Landtag von Baden-Württemberg
Finanzen

Ministerrat beschließt Regierungsentwurf für Doppelhaushalt 2025/2026

Eine Schülerin spielt Geige im Musikunterricht
Steuern

Steuerbefreiung von Musikunterricht: Land will Klarheit vom Bund

Neues Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin in Freiburg, Ansicht Innenbereich mit bunten Stühlen, Tischen, bunten Lichtern an der Decke
Vermögen und Bau

Neues Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin in Freiburg

Pressekonferenz von Vermögen und Bau zur Vorstellung des Digitalen Geschäftsberichts mit Finanzstaatssekretärin Gisela Splett
Vermögen und Hochbau

Digitaler Geschäftsbericht der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung 2023

Daniel Karmann/dpa
Haushalt

Land beauftragt europäische Ratingagentur

Baufreigabe Neubau Rechenzentrum Uni Mannheim Visualisierung Schräge Ansicht
Vermögen und Bau

Arbeiten für den Neubau des Rechenzentrums Universität Mannheim beginnen

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Staatssekretärin Gisela Splett bei der Vorstellung der Bilanz 2023
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung Baden-Württemberg 2023

Spielkarte mit "AAA" als Rating in BW
Haushalt

Kreditwürdigkeit: Wieder Bestnote für das Land

Finanzminister Bayaz bei seiner Rede für das Demokratische Bankett Schloss Rastatt
Rede

Demokratisches Bankett Schloss Rastatt

Schloss Schwetzingen
Termine

Sommertour von Finanzminister Dr. Bayaz

Visualisierung MINT Internat von Innen, Aula
Vermögen und Bau

Arbeiten für neues Internats- und Schulgebäude MINT-Exzellenzgymnasium Bad Saulgau beginnen

Finanzminister Danyal Bayaz am Rednerpult
Rede

80. Jahrestag des Stauffenberg-Attentats

Wettbewerb für den Neubau des Ankunftszentrums für Geflüchtete im Patrick Henry Village in Heidelberg Platz 1
Ankunftszentrum für Geflüchtete

Wettbewerb Neubau Ankunftszentrum für Geflüchtete im Patrick Henry Village entschieden