Das Finanzministerium wird das Transparenzregister für die neue Grundsteuer im Land zum 30. Juni offline nehmen. Das Transparenzregister diente dazu, die aufkommensneutralen Hebesätze der Kommunen für die Grundsteuer B darzustellen. Das Register war Anfang September 2024 online gegangen.
Der Sinn des Transparenzregisters war es, Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen eine unverbindliche Orientierung darüber zu geben, wie ein aufkommensneutraler Hebesatz aussehen könnte. „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor.
Mittlerweile haben die Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Deshalb hat das Transparenzregister seinen Zweck erfüllt.
Warum sind die Hebesätze so wichtig?
Die Hebesätze der Kommunen spielen bei der Grundsteuer eine zentrale Rolle. Ihre Höhe ist maßgeblich für die Höhe der Grundsteuer. Die Hebesätze werden von jeder Kommune selbst bestimmt.
Die Grundsteuer musste wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 bundesweit reformiert werden. Seit 2025 wird die Steuer für das Grundvermögen (Grundsteuer B) im Land deshalb nach dem neuen „modifizierten Bodenwertmodell“ erhoben. Die Bewertung erfolgt dabei im Wesentlichen anhand der Grundstücksgröße und dem jeweiligen Bodenrichtwert. Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommunen multipliziert.