Das von Vermögen und Bau Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Umweltgutachten zum Gebiet Schanzacker in Ludwigsburg in unmittelbarer Nähe zu den Gemeinden Tamm und Asperg kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bebauung aus ökologischer Sicht grundsätzlich möglich ist. Unter Berücksichtigung der im Umweltgutachten dargelegten Erkenntnisse ist das Untersuchungsgebiet bebaubar, wenn die aufgeführten naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten und geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz mehrerer Vogelarten sowie von Fledermäusen und Reptilien umgesetzt werden.
Vertiefte Prüfung wird fortgesetzt
Die vertiefte Prüfung des Standortes auf Eignung zur Erstaufnahme von Geflüchteten wird daher fortgesetzt. Als nächster Schritt ist nun vorgesehen, dass das Regierungspräsidium Stuttgart und Vermögen und Bau Baden-Württemberg die bauplanungs- und raumordnungsrechtliche Situation vertieft untersuchen. Wann diese Prüfung abgeschlossen ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann über weitere Schritte entschieden werden.
Das Umweltgutachten ist dieser Medieninformation beigefügt.
Zuständigkeiten
Grundsätzlich ist der Betreiber von (Landes-)Erstaufnahmeeinrichtungen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die jeweiligen Regierungspräsidien (RP) im entsprechenden Regierungsbezirk. Standortprüfungen führt das RP im Auftrag des Justizministeriums Baden-Württemberg durch. Für die konkreten Planungen sind Vermögen und Bau (hier Amt Ludwigsburg) mit Unterstützung durch das Regierungspräsidium zuständig.
Download
Umweltgutachtens zur Bebaubarkeit des Gebiets Schanzacker in Ludwigsburg (PDF)