Das Land wird zwei Drittel des Sondervermögens des Bundes für die Infrastruktur an die Kommunen weitergeben. Darüber haben sich Land und Kommunen verständigt. Kein anderes Bundesland plant bislang, Mittel in dieser Höhe an seine Kommunen weiterzuleiten.
Die Bundesregierung hat für die nächsten 12 Jahre ein Sondervermögen eingerichtet. Es umfasst 100 Milliarden Euro. Das Geld steht den Ländern und Kommunen zur Verfügung und soll vor allem in die Infrastruktur investiert werden. Baden-Württemberg stehen demnach insgesamt 13,1 Milliarden Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung. Davon gehen Zweidrittel an die Kommunen. Das sind 8,75 Milliarden Euro. Die verbleibenden Mittel benötigt das Land für eigene Investitionen. Zum Beispiel für die Sanierung der Universitätsklinika, der Hochschulen, aber auch für Verkehr und Mobilität. Die Kommunen erhalten die Mittel pauschal. Sie entscheiden frei, in welche Infrastrukturbereiche sie investieren. Eine Verrechnung mit Förderprogrammen findet nicht statt.
Darüber hinaus sagt das Land den Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für dieses und nächstes Jahr in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro zu. Das Geld soll in den kommunalen Finanzausgleich fließen. Das Land geht auf Basis der bisherigen Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2025 davon aus, diese zusätzlichen Ausgaben finanzieren zu können.
Darüber hinaus haben sich Land und Kommunen in weiteren Punkten verständigt:
Beim Bundesteilhabegesetz und dem Inklusionsausgleichsgesetz unterstützt das Land die Kommunen für die zurückliegenden Jahre einmalig mit weiteren rund 175 Millionen Euro, bei den Schulbegleitungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einmalig mit 47 Millionen Euro. Die Mittel dafür werden aus der Rücklage und dem geplanten Nachtragshaushalt finanziert.
Das Land wird zudem künftig 68% der kalkulierten Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung übernehmen. Der Bund hat diesen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen vorgegeben. Solange der Rechtsanspruch klassenweise bis 2030 aufwächst, wird das Land den Kommunen pauschale Erstattungsbeträge anhand der kalkulierten Kosten gewähren. Insgesamt unterstützt das Land die Kommunen bei der Ganztagsbetreuung damit bis 2030 mit über 600 Millionen Euro. Ab 2030 erfolgt dann eine an den Realkosten orientierte Erstattung in Höhe von 68 Prozent.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass der Staat funktioniert. Die finanziellen Probleme vieler Kommunen bekommen die Menschen direkt zu spüren. Deshalb werden wir die Kommunen erneut finanziell entlastet und gehen dafür an die Grenze dessen, was für uns als Land angesichts der angespannten Haushaltslage finanziell vertretbar ist. Zweidrittel des Sondervermögens Infrastruktur geht an die Kommunen. Und mit weiteren 550 Millionen Euro unterstützen wir sie zusätzlich. Wir wollen damit die Leistungsfähigkeit des Staats auch in den Kommunen sicherstellen.“
Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl: „Die Finanzlage bei den Kommunen ist sehr ernst, das zeigt sich aktuell beim Aufstellen der Haushalte: Die Ausgaben steigen stark an, die Einnahmen können mit dieser Dynamik nicht Schritt halten. In dieser schwierigen Situation stehen wir an der Seite unseren Kommunen – und zwar mit konkreten Taten, nicht nur mit Worten. Wir haben unseren Kommunen zuerst mit dem geholfen, was sie dringend gebraucht haben: mit Liquidität, also mit schnell verfügbarem Geld. Das ist uns gelungen, die von mir stark befürworteten Liquiditätshilfen der Landesregierung zeigen kurzfristig Wirkung. Das hat unseren Kommunen erst einmal Luft verschafft. Dabei bleiben wir freilich nicht stehen. Heute haben wir gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden den nächsten großen und wichtigen Schritt getan. Mit einem Milliardenbetrag für die kommenden beiden Jahre leisten wir schnelle und zielgenaue Hilfe. Konkret heißt das: Der deutlich größere Teil des Geldes aus dem Sondervermögen des Bundes, 66 Prozent, geht an die Kommunen. Das wären auf lange Sicht rund 730 Millionen Euro pro Jahr, damit fließt viel Geld in wichtige kommunale Investitionsprojekte. Baden-Württembergs Kommunen bekommen so einen weitaus größeren Anteil als Kommunen in anderen Ländern. Zusätzlich stärkt das Land die Finanzkraft der Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich mit insgesamt zusätzlich 550 Millionen Euro für zwei Jahre. Auf einen Punkt werde ich freilich auch in Zukunft ein sehr scharfes Auge haben: Was der Bund bestellt, das muss er auch bezahlen, das muss endlich konsequent umgesetzt werden.“
Präsident des Gemeindetags Steffen Jäger: „Es ist gut, dass das Land die dramatische kommunale Finanzlage anerkennt. Die Stabilisierung in Höhe von 550 Mio. Euro im FAG, die Zusage zwei Drittel der Bundesinvestitionsmittel Infrastruktur pauschal an die Kommunen weiterzuleiten und eine dauerhafte Betriebskostenfinanzierung in Höhe von 68 Prozent beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind wichtige Zusagen, die in schwierigen Zeiten dazu beitragen, ein Stück weit Stabilität in die Kommunalhaushalte zu bringen. Angesichts der Dimension der Defizite in den Kommunalhaushalten ist eine grundlegende Reform, mit der die unaufhaltsame Dynamik bei den Staatsausgaben gebremst wird, unabdingbar. Deshalb ist das Ergebnis heute ein verantwortliches Ergebnis, aber nicht die Lösung der kommunalen Haushaltsschieflage.“
Präsident des Landkreistags Dr. Achim Brötel: „Land und Kommunen haben sich in schwierigen Zeiten auf ein Paket verständigt, das die immense Finanznot der Landkreise, Städte und Gemeinden nicht beseitigen kann, aber doch zum richtigen Zeitpunkt entlastet. Es war spürbar, dass alle Beteiligten sich des Ernstes der Lage bewusst gewesen sind und deshalb auf eine Verständigung hingearbeitet haben. Insbesondere begrüße ich, dass das Land sich im kommenden Jahr – zunächst einmalig – zu 50 Prozent an den Kosten für Schulbegleitungen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren beteiligt.“
Stellvertretender Präsident des Städtetags Michael Makurath: „Es ist uns gelungen, ein gemeinsames Verständnis zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden über die Notlage der Kommunen zu finden. In diesem Geist haben wir Einigungen für drei wichtige Punkte gefunden: Zunächst haben wir Einvernehmen über die Verteilung der Investitionsmittel aus dem Sondervermögen des Bundes erreicht und mit einem Anteil der Kommunen von ca. 67% immerhin auch ein bundesweit gutes Ergebnis erreicht. Außerdem wird der Finanzausgleich in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt um 550 Millionen Euro zugunsten der Kommunen gestärkt. Und schließlich haben wir die schon lange fällige Einigung bei der Ganztagsbetreuung gefunden. Das gibt den Kommunen die so wichtige Planungssicherheit. Es wurden natürlich nicht alle Wünsche wahr und alle Probleme gelöst. Alle Beteiligten sind an Grenzen gegangen, aber wir haben in sehr schwierigen Zeiten ein tragfähiges Ergebnis verhandelt.“
Wie geht es weiter?
Damit das Geld schnell in die Kommunen fließt, wird das Land einen Nachtragshaushalt aufstellen. Darin wird die Weitergabe der Mittel an die Kommunen geregelt. So können die Kommunen schnell auf das Geld zugreifen. Das Land wird in den kommenden Wochen den Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorbereiten. Dieser Entwurf soll bis Mitte November in den Ministerrat eingebracht werden. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Entsprechend der Vorgaben des Bundes werden die Mittel vom Bund erst dann zugewiesen, wenn Zahlungen anstehen. Land und Kommunen hatten sich dafür eingesetzt, dass der Bund pauschale Jahrestranchen zur Verfügung stellt. Das hat der Bund aber abgelehnt.
Was sind das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Inklusionsausgleichsgesetz?
Das BTHG ist ein Bundesgesetz, das die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung verbessern und das Leistungsrecht modernisieren soll.Das Inklusionsausgleichsgesetz ist eine landesrechtliche Ausgleichsregelung für kommunale Kosten der schulischen Inklusion.