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Bilanz der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg 2021

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Finanzstaatssekretärin Splett stellt die Bilanz der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg 2021 vor.

Die baden-württembergische Steuerverwaltung hatte im Jahr 2021 mehr als 4,3 Millionen Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten – und damit erneut mehr als in den Jahren zuvor. In Summe haben die Finanzämter Steuereinnahmen in Höhe von 84,6 Milliarden Euro abgewickelt.

Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie überstiegen die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg damit sogar die Einnahmen aus dem Rekordjahr 2019 um 2,6 Milliarden Euro.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett: „Unsere Steuerverwaltung hat auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie wieder einmal ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die vielen steuerlichen Hilfsprogramme sind zeitnah und unbürokratisch umgesetzt worden. Zehntausende Stundungsanträge und Anträge auf Vollstreckungsaufschub wurden bearbeitet. Gleichzeitig mussten die Finanzämter aber auch ihrer laufenden Arbeit – wie der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen – nachkommen. Das alles konnte nur durch das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein großes Maß an Flexibilität und die Digitalisierung von Prozessen bewältigt werden.“

Oberfinanzpräsident Hans-Joachim Stephan: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Zahnräder einer funktionierenden Steuerverwaltung, deshalb liegt uns die Aus- und Fortbildung besonders am Herzen. Für die derzeit 2.400 Nachwuchskräfte in Ausbildung wurde im vergangenen Jahr der Neubau für das Bildungszentrum der Steuerverwaltung in Freiburg fertiggestellt, so dass er in diesem Jahr bezogen werden kann. Zudem haben wir die Bewerberportale und die Unterrichtskonzepte modernisiert. Und auch bei der Digitalisierung haben wir weitere Fortschritte gemacht: Beispielsweise haben wir die digitale Plattform SteuerCloud@BW zur Verfügung gestellt, mit der die Finanzämter schnell und sicher Daten mit Steuerberatern und Unternehmen austauschen können.“ 

Großprojekte der Steuerverwaltung

Die Umsetzung zweier Großprojekte stand im vergangenen Jahr ebenfalls an: die Einführung des bundesweit ersten anonymen Online-Hinweisgeberportals und die Weichenstellung für die Grundsteuerreform.

Über das Hinweisgeberportal sind im vergangenen Jahr von Oktober bis Dezember 917 Anzeigen eingegangen. Wegen einer Vielzahl an unseriösen Meldungen sind die Anfangsmonate August und September in der Auswertung nicht berücksichtigt worden. Von den eingegangenen Anzeigen wurden 909 an die zuständigen Stellen für weitere Ermittlungen weitergeleitet. Andere Bundesländer denken nun ebenfalls über die Umsetzung eines solchen Portals nach.

Im Zuge der Grundsteuerreform sind in Baden-Württemberg insgesamt 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, davon 4,6 Millionen im Grundvermögen und eine Million bei den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Hierfür ist es nötig, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zu ihrem Grundstück abgeben, am besten elektronisch.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett: „Die Digitalisierung ist in allen Lebensbereichen angekommen. Tagtäglich haben wir damit zu tun. Auch in der Steuerverwaltung wollen wir die Digitalisierung vorantreiben. Denn sie vereinfacht und beschleunigt viele Prozesse. Unter anderem deshalb hatten wir uns ebenso wie der Bund dafür entschieden, die elektronische Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verpflichtend zu machen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das richtig ist. Allerdings sehen wir auch, dass das Steuerportal ELSTER nicht ausreichend benutzerfreundlich ist. Das müssen wir künftig besser machen.“

Steuereinnahmequellen des Landes

Die größte Steuereinnahmequelle des Landes war auch im Jahr 2021 mit Abstand die Lohnsteuer: Hierüber eingenommen wurden insgesamt 36,5 Milliarden Euro (nach Abzug des Kindergeldes und Altersvorsorgezulagen). Das ist eine Steigerung von 1,6 Milliarden Euro bzw. von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und trotz anhaltender Pandemie einer der höchsten Werte in der Geschichte Baden-Württembergs gewesen. Gründe für den Zuwachs waren zum einen die hohe Zahl der Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis, zum anderen die im Vergleich zu 2020 deutlich weniger in Anspruch genommene Kurzarbeit. Folglich erholten sich die durchschnittlichen Verdienste im Jahr 2021 wieder deutlich auf gut 40.820 Euro. Das waren 3,8 Prozent bzw. knapp 1.500 Euro mehr als 2020.

Bei der Grunderwerbsteuer gab es ebenfalls einen Höchststand: Die Steuereinnahmen erhöhten sich im vergangenen Jahr um weitere 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 2,46 Milliarden Euro. Erklärt werden kann der Anstieg durch die hohe Zahl der Immobilienerwerbe in Verbindung mit höheren Immobilienpreisen. Das historisch niedrige Zinsniveau animierte auch 2021 zum Kauf, obwohl die Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage im Vorjahr die Vermögensbildung für einen Erwerb erschwerten.

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