Die baden-württembergische Steuerverwaltung führt das bundesweit erste anonyme Hinweisgebersystem für Finanzämter ein. Das neue Hinweisgeberportal bietet Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und anonymen Kommunikationsweg, um Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anzuzeigen.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „So können wir Steuerbetrug besser verfolgen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Außerdem treiben wir die Digitalisierung voran und ermöglichen eine einfache Kommunikation zwischen Steuerverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern."
Anonyme Anzeigen nimmt die Steuerverwaltung in Baden-Württemberg bisher direkt entgegen. Die Anzeigen können telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail erfolgen. Häufig fehlen dabei wesentliche Informationen und aufgrund der Anonymität sind keine Rückfragen möglich. Durch das neue webbasierte Hinweisgebersystem können Bürgerinnen und Bürger künftig auch digital, sicher und trotzdem anonym und diskret mit der Steuerverwaltung kommunizieren. Der Zugriff auf personenbezogene Daten der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers ist ausgeschlossen. Dies schafft zusätzliches Vertrauen. Über einen digitalen Postkasten besteht zudem die Möglichkeit eines anonymen Dialogs für Rück- und Nachfragen. Durch vorgegebene Pflichtfelder werden mehr qualifizierte Angaben und dadurch eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen erwartet. Dadurch könnte auch die Zahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren steigen. Der digitalisierte und strukturierte Vorgang ermöglicht außerdem, dass mehr Anzeigen erfasst werden können.
Weitere Informationen
Die „Einrichtung eines anonymen Hinweisgebersystems für die Steuerverwaltung“ ist eine Maßnahme des Projekts „Finanzamt der Zukunft“ (FiZ). Das Projekt greift einen innovativen Ansatz zur digitalen Verwaltungsentwicklung auf. Darin werden verschiedenste digitale und innovative Maßnahmen pilotiert und auf ihre Praxistauglichkeit hin erprobt. Darüber hinaus soll die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Steuerberaterinnen und Steuerberatern verbessert und transparenter werden.
Digitalisierung ist ein zentraler Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung. Mehr zur Digitalsierungsstrategie „digital@bw“ gibt eshier.
FAQ zum Hinweisgebersystem
Anonyme Hinweise wegen Steuerbetrugs waren bisher auch schon persönlich, per Brief oder Telefon möglich. Im Jahr 2021 sollte das auch online möglich sein. Die Meldeplattform eröffnet den befassten Steuerfahnderinnen und -fahndern zudem die Gelegenheit, nachzufragen, wobei gleichzeitig die Anonymität vollständig gesichert ist.
Steuerbetrug verursacht schätzungsweise jährlich bundesweit einen Schaden von 50 Milliarden Euro. Geld, das für Investitionen in gute Bildung, Infrastruktur und Sicherheit fehlt, weil Einzelne sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Durch Ihren Hinweis auf der Meldeplattform helfen Sie der Steuerverwaltung, Steuerbetrug aufzudecken.
Die von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe betriebene Meldeplattform bietet Schutz für Hinweisgeberinnen und -geber durch technische Anonymisierung. Die eingegebenen Daten werden unter höchsten Sicherheitsstandards verschlüsselt übertragen.
Die Steuerverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen, sofern diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerverfehlung enthält.
Die Hinweise werden zunächst der Zentralstelle bei der Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) zugeleitet und dann weiter an die zuständige Steuerfahndungsstelle elektronisch weitergeleitet. Hinweise, die offensichtlich keine (steuer-)strafrechtliche Relevanz haben und auch sonst keinerlei inhaltliche Aussagekraft haben, werden nicht weitergeleitet. Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt dann bei der zuständigen Steuerfahndungsstelle.
Die Angaben in der abgegebenen Meldung müssen schlüssig formuliert, wahre Angaben und konkrete Informationen enthalten. Deshalb sind Details wichtig, die sich nachprüfen lassen. Die bloße Behauptung, jemand habe Steuern hinterzogen, reicht nicht aus.
Die Meldungen gehen bei der Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) ein und werden von dieser an die zuständige Steuerfahndungsstelle verteilt. Welcher oder wie viele der Steuerfahnder und Steuerfahnderinnen die Meldung im Anschluss bearbeiten, wird individuell bei der jeweils zuständigen Steuerfahndungsstelle entschieden.
In Deutschland werden schätzungsweise jährlich Steuern im Umfang von rund 50 Milliarden Euro hinterzogen. In Baden-Württemberg hat die Steuerfahndung 2020 knapp 251 Millionen Euro an Mehrsteuern durch Steuerhinterziehung aufgedeckt. Bundesweit hat die Steuerfahndung 3,2 Milliarden Euro Mehrsteuern aufgedeckt.