Nach Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten Sie Post von Ihrem Finanzamt. Sie erhalten dann gleich zwei Bescheide auf einmal: den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid. Wie diese beiden Bescheide zu lesen sind und wie es dann weitergeht, zeigt dieser kurze Erklär-Clip.
Die Bearbeitung und der Versand der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024. Die zentrale Internetseite grundsteuer-bw.de bietet zahlreiche Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ).