Ferienarbeit

Aktueller Tipp für Schüler und Studenten

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„Schüler und Studenten, die einen Ferienjob annehmen, können erste Praxiserfahrungen sammeln, sich auf die Herausforderungen des späteren Berufslebens vorbereiten und ihr Taschengeld aufbessern. Dabei können sie meistens mit einer beachtlichen Steuererstattung rechnen. Für die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer kann nach Ablauf des Jahres eine Erstattung beim Finanzamt beantragt werden." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (06. Juli 2010) anlässlich der Vorstellung des neu aufgelegten aktuellen Tipps "Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten" in Stuttgart.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, am Monatsende die Lohnsteuer auf der Grundlage eines hochgerechneten Jahresarbeitslohns zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen. Für diese Berechnung wird unterstellt, dass der Arbeitslohn das ganze Jahr bezogen wird. Da die Ferienarbeit aber nur wenige Wochen lang ausgeübt wird, liegen die Einkünfte meistens unter den für das ganze Jahr geltenden Freibeträgen. Von den erzielten Einnahmen werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro, die in Abhängigkeit von der Lohnhöhe berechnete Vorsorgepauschale sowie der Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro abgezogen. Der Grundfreibetrag war im Rahmen des Konjunkturpakets II um 340 Euro erhöht worden. Aufgrund dieser hohen Frei- und Pauschalbeträge werden die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene Kirchensteuer bis zu einem Jahresarbeitslohn von rund 11.200 Euro in vollem Umfang erstattet, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. "Die Anhebung des Grundfreibetrags im Rahmen des Konjunkturpakets II hat auch Vorteile für Schüler und Studenten", so Stächele.

Das Finanzministerium hat eine ausführliche Information für Schüler und Studenten zur steuerlichen Behandlung von Aushilfstätigkeiten herausgegeben. Darin werden auch Erläuterungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gegeben. „Mit dem aktuellen Tipp 'Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten' bieten wir unseren Schülern und Studenten eine wichtige Serviceleistung", so der Finanzminister abschließend.

* * *

Der aktuelle Tipp "Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten" ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Er kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Der Ratgeber kann auch im Internet auf der Seite des Finanzministeriums heruntergaleden werden: www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Aktuelle_Tipps/110281.html

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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