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Anpassung der Förderkonditionen im Landeswohnraumförderprogramm

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft passt das Landeswohnraumförderprogramm an die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen an, um den Bau von Sozialmietwohnungen weiter zu fördern. Mit Wirkung vom 2. Juli 2012 gilt eine Sollzinsbindung mit einer Zinsvergünstigung um 2,45 Prozentpunkte sowie eine verlängerte Zinsverbilligungsdauer von 25 Jahren. „Damit wahren wir die Attraktivität unseres Förderangebots zur Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum“, erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.

Die Anpassung kompensiert den bei Förderempfängern möglichen Subventionsverlust durch eine Reduzierung der Zinsvergünstigung des Förderdarlehens bei einer gleichzeitigen Verlängerung der Zinsverbilligungsdauer. Die Maßnahme gilt nur für die allgemeine Sozialmietwohnraumförderung. Eine Anpassung für das Förderangebot für die energetische Sanierung von bestehendem allgemeinen Sozialmietwohnraum ist vorgesehen.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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