Das Land Baden-Württemberg zahlt für das Hilfsnetz für Familien und kommunale Einrichtungen eine weitere Abschlagszahlung von 100 Millionen Euro Soforthilfe. Darauf hat sich das Landeskabinett verständigt.
„Damit werden die Kommunen v.a. in die Lage versetzt, den Eltern die Kita-Gebühren zu erstatten. Diese Entlastung der Familien ist mir besonders wichtig. Denn sie stehen gerade besonders unter Druck. Viele arbeiten und betreuen gleichzeitig ihre Kinder. Dazu haben manche Geldsorgen, weil sie in Kurzarbeit sind, oder Angst um den Arbeitsplatz. Deshalb sage ich den Familien klar und deutlich: Wir sehen, was Sie leisten. Und wir erkennen es an, indem wir Sie mit einem Hilfspaket entlasten“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Für die Monate März und April hatte das Land die Kommunen bereits mit 100 Millionen Euro Soforthilfe unterstützt. „Nach der Mai-Steuerschätzung werden wir mit den kommunalen Landesverbänden Gespräche über die konkreten finanziellen Auswirkungen der Pandemie führen. Nicht alle Folgen lassen sich jetzt schon abschätzen und beziffern. Das braucht Zeit. Diese Zeit haben unsere Städte, Gemeinden und Kreise aber gerade nicht. Deshalb ist unser Ziel: schnell, unbürokratisch und in gegenseitigem Vertrauen zu helfen. Genau abrechnen werden wir später“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.
Die weitere Abschlagszahlung ist vorgesehen für die Erstattung von Elternbeiträgen und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus werden ausbleibende Einnahmen an den Volkshochschulen und Musikschulen vom Land teilweise ausgeglichen. Ebenso sind Zuschüsse an die Kommunen für öffentliche Einrichtungen wie die Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe oder andere soziale Dienste vorgesehen. „Parallel laufen die regulären Unterstützungsleistungen des Landes wie der Kita-Zuschuss an die Städte und Gemeinden weiter. Das hilft der kommunalen Seite, die weitere Finanzierung der Einrichtungen auch über die längere Durststrecke hinweg sicherzustellen“, so Sitzmann.
Insgesamt hat das Finanzministerium zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen zwischenzeitlich in Mehrausgaben von knapp drei Milliarden Euro eingewilligt. „Das Land leistet finanziell Enormes, um diese Krise bestmöglich zu bewältigen“, sagte die Finanzministerin.
Auf den Gesundheitsschutz entfallen rund 650 Millionen Euro der insgesamt drei Milliarden Euro. Den größten Anteil nimmt nach der Krankenhausentlastung über Bundesmittel (370 Millionen Euro) dabei mit 280 Millionen Euro Landesmitteln die Beschaffung von Schutzmaterial und die Aufstockung von Personal ein. „Gerade bei der Beschaffung von Schutzausrüstung müssen wir innerhalb kürzester Zeit in der Lage sein, die Mittel zur Verfügung zu stellen. Nur so bekommen wir einen Zuschlag für kurzfristige Angebote“, erklärte Sitzmann.
Für wirtschaftliche Hilfen für die Unternehmen im Land sind bislang knapp zwei Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung gestellt worden. Zum einen sind über die Soforthilfe Corona für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige etwa 1,6 Milliarden Euro an rund 165.000 Betriebe und Selbstständige ausbezahlt worden, über Bürgschaften bei der Bürgschaftsbank sind rund 350 Liquiditätskredite mit einem Volumen von knapp 60 Millionen Euro bewilligt worden. Dazu kommt das größte Paket an steuerlichen Hilfen, das es jemals gab. Sollten die Unternehmen in Baden-Württemberg diese steuerlichen Hilfen im vollen möglichen Umfang in Anspruch nehmen, summiert sich das Paket auf bis zu rund 6 Milliarden Euro. Das ist der Betrag, den die Steuerverwaltung als Einnahmeausfall oder Einnahmeverschiebung annehmen muss.
Weitere Informationen:
Um die notwendigen Mittel zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen bereit zu stellen, hat der Landtag von Baden-Württemberg in einer Sondersitzung am 19. März 2020 einen Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 beschlossen. Damit kann auf die Rücklage für Haushaltsrisiken zurückgegriffen werden. Zur Aufstockung der Rücklage hat der Landtag die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme von bis zu 5 Milliarden Euro geschaffen. Im Zusammenhang beispielsweise mit einer Naturkatastrophe mit Massenerkrankungen ist eine Kreditaufnahme nach den Regelungen der Schuldenbremse ausnahmsweise möglich. Neben Ausgaben für den Gesundheitsschutz und die Prävention, etwa für Schutzanzüge, Atemmasken und Beatmungsgeräte, können auch die Einrichtung zusätzlicher Krankenstationen und eine zeitweise personelle Verstärkung im medizinischen Bereich aus der Rücklage finanziert werden. Auch für finanzielle Hilfen für die Wirtschaft steht die Rücklage zur Verfügung.