Denkmalförderung

Staatssekretär Hofelich übergibt Förderbescheid über 111.650 Euro für das "Haus zum roten Trögle" in Konstanz

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Staatssekretär Peter Hofelich mit Eigentümerin Nicole Dillschnitter und Partner bei der Übergabe des Förderbescheids
Staatssekretär Peter Hofelich mit Eigentümerin Nicole Dillschnitter und Partner bei der Übergabe des Förderbescheids

Staatssekretär Peter Hofelich aus dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat heute (30.4.) bei seinem Besuch in Konstanz einen Förderbescheid über 111.650 Euro an Nicole Dillschnitter, Eigentümerin des Hauses zum roten Trögle in der Salmannsweilergasse in der Altstadt von Konstanz, übergeben. Die Landesregierung unterstützt mit den Mitteln aus dem Denkmalförderprogramm unter anderem die Reparatur der Holzkonstruktionen und die Restaurierung der Fassungen.

„Das Wohnhaus in der Konstanzer Altstadt ist ein Kulturdenkmal von hoher geschichtlicher Bedeutung. Deshalb freue ich mich sehr, dass die Landesregierung mit den Mitteln aus dem Denkmalförderprogramm die engagierte Instandsetzung und den Erhalt dieses Gebäudes unterstützen kann“, erklärte Hofelich.

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist die oberste Denkmalschutzbehörde in Baden-Württemberg. Aus der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2015 unterstützt die Landesregierung mit rund 4,6 Millionen Euro Erhalt, Sanierung und Nutzung von 115 baden-württembergischen Kulturdenkmälern. Rund 60 Prozent der Bewilligungen entfallen auf Vorhaben privater Eigentümer entfallen, 16 Prozent auf Vorhaben von Kommunen und 24 Prozent auf Vorhaben von Kirchen. Die Mittel des Denkmalförderprogramms stammen ausschließlich aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

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