Der aktuelle Tipp

Steueränderungen für private Photovoltaikanlagen

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Es gibt Neuerungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden: Es ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden.

„Immer mehr Bürger erzeugen Strom über Photovoltaikanlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren”, sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid.

Alle wichtigen Informationen zu den Steueränderungen für private Photovoltaikanlagen finden Sie im "Aktuellen Tipp" des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft.

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