Steuerverwaltung

„Weihnachtsfrieden“ der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg

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Zwischen der Weihnachtspost werden sich auch in diesem Jahr keine Schreiben von Finanzämtern in Baden-Württemberg finden, die Vollstreckungen oder Außenprüfungen ankündigen.

Denn die Tradition des sogenannten Weihnachtsfriedens der Steuerverwaltung wird im Jahr 2016 fortgeführt. Das bedeutet, dass in der Zeit vom 23. Dezember 2016 bis einschließlich 1. Januar 2017 weder Vollstreckungen und Außenprüfungen durchgeführt, noch Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet werden.

„Der Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung passt gut in die stille Zeit rund um die Weihnachtsfeiertage“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Sonntag (18. Dezember). „Deshalb setzen wir diese Tradition gerne auch in diesem Jahr fort. Sie steht für die Bürgerfreundlichkeit unserer Finanzverwaltung.“

Vom Weihnachtsfrieden ausgenommen sind Fälle, in denen aus zwingenden Gründen wie beispielsweise einer drohenden Verjährung nicht gewartet werden kann. Auch die Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist nicht ausgeschlossen. „Dieses Vorgehen hat sich bewährt, da auf diese Weise auch Steuererstattungen nicht verzögert werden“, so die Finanzministerin.

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