Im Hinblick auf die Äußerungen von Herrn Schlachter zur Änderung des Landesbankgesetzes sagte Finanzminister Willi Stächele:
"Die Argumentation von Herrn Schlachter ist schlichtweg falsch. Seine unrichtigen Aussagen wurden im Landtag richtig gestellt. Leider verbreitet er sie wider besseren Wissens weiter. Der öffentliche Auftrag der LBBW umfasst - so wie bisher - die Aufgabe, für alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und damit insbesondere unseren Mittelstand und die öffentliche Hand ein angemessenes und ausreichendes Angebot zur Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen vorzuhalten. Diese Aufgabe wird durch die Änderung des Landesbankgesetz nicht tangiert."
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg