Steuern

Faktencheck zur Grundsteuer

Ein Gebäude, darüber liegt grafisch der Schriftzug: "Schon gewusst?"

Die fünf häufigsten Behauptungen und ihre Überprüfung

Behauptung 1: „Das Landesgrundsteuermodell ist extrem ungerecht“

Fakt: Wir haben uns für ein wertbasiertes Grundsteuermodell, und damit für ein Bodenwertmodell, entschieden. Das spiegelt die unterschiedlichen Werte und Lagen wider: Teure Grundstücke werden höher besteuert als günstige. Das halten wir für gerecht. Außerdem wird bei unserem Modell eine effiziente Bebauung gefördert: Wohnnutzungen bekommen eine Steuerermäßigung. Daher haben viele Verbände - darunter der Mieterbund und zahlreiche Naturschutzverbände - unser Modell unterstützt. Es war zu erwarten, dass es auch Kritik an unserem Modell geben wird. Das ist in anderen Ländern nicht anders. Insbesondere die Lobbyverbände haben sich immer gegen eine wertbasierte Grundsteuer ausgesprochen und sich für ein wertunabhängiges Flächenmodell eingesetzt. Das begünstigt aber teure Lagen. Denn beim Flächenmodell spielt es keine Rolle, wo sich ein Grundstück befindet: Alle Flächen werden gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Lage. Die Villa in bester Lage wird genauso bewertet wie ein altes Häuschen mit gleicher Größe an einer vierspurigen Bundesstraße. Genau dieses Modell, das wir für unfair halten, fordern die Lobbyverbände. Wir sind weiterhin von der Verfassungskonformität unserer Grundsteuer überzeugt. Wir haben unser Modell von Expertinnen und Experten im Bereich der Grundsteuer und insbesondere auf dem Gebiet des Steuer- und Verfassungsrecht prüfen lassen. Dabei wurde unser Modell als verfassungskonform bewertet.

Behauptung 2: „Der Bodenrichtwert ist intransparent.“

Fakt: Die Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt. Dabei müssen sie sich an die gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung halten. Die Bodenrichtwerte sind daher keine willkürlichen Werte. Außerdem gibt es die Möglichkeit, mit dem örtlichen Gutachterausschuss in Kontakt zu treten, wenn Klärungsbedarf besteht. Die Gutachterausschüsse geben den Bürgerinnen und Bürgern dann regelmäßig auch Auskunft. So soll Transparenz hergestellt werden. Darüber hinaus können Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg zu jeder Zeit ein Gutachten anfertigen und die Bodenrichtwerte überprüfen lassen. Diese Möglichkeit gibt es in keinem anderen Bundesland.

Behauptung 3: „Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts sollten unbedingt vorläufig erlassen werden!“

Fakt: Der Forderung, vorläufige Bescheide auszustellen, kann das Finanzamt aufgrund der Rechtslage nicht nachkommen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vorläufigkeit sind nicht erfüllt (siehe § 165 Absatz 1 der Abgabenordnung). Dafür bräuchte es ein anhängiges Verfahren vor einem obersten Bundesgericht. Das gibt es aber nicht, die Klagen liegen nun erst einmal beim Finanzgericht. Die Bescheide können übrigens auch nicht freiwillig vorläufig erlassen werden. Die Verwaltung muss sich an das geltende Recht halten. Die Abgabenordnung ist bindend.

Behauptung 4: „Sicherheitshalber Einspruch einlegen hilft“

Fakt: Viele der Einsprüche, die derzeit eingelegt werden, beziehen sich auf die angebliche Verfassungswidrigkeit unseres Grundsteuermodells. In erster Linie werden sie präventiv eingelegt, um bei einem Urteil gegen das Modell bereits gezahlte Grundsteuer zurückerstattet zu bekommen. Allerdings ist kein Fall bekannt, bei dem jemals haushaltsrelevante Steuern rückwirkend vom Gericht gekippt wurden. Gerade die Grundsteuer hat erhebliche Haushaltsrelevanz, da sie einen maßgeblichen Anteil der Einnahmen der Kommunen ausmacht. Denn im Ergebnis würde das dazu führen, dass viele Kommunen faktisch insolvent gehen würden, wenn sie für mehrere Jahre die Grundsteuer zurückzahlen müssten. Diesen Punkt dürfte auch das Bundesverfassungsgericht vor Augen haben. Daher kommt es in solchen Fällen grundsätzlich zu einer Korrektur der Regelungen für die Zukunft. Anpassungen würden also in der Zukunft greifen und nicht rückwirkend in der Vergangenheit. Heißt: Sollte unser Modell vom Gericht als nicht verfassungskonform eingestuft werden, dann wären davon alle Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen -  völlig egal, ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht. Es ist also unseres Erachtens kein Einspruch notwendig, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Behauptung 5: „Es kommt zu flächendeckenden Steuererhöhungen“

Fakt: Wir gehen nicht davon aus, dass es flächendeckend zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen wird. Die Spitzenverbände der Kommunen haben bei der Reform Aufkommensneutralität zugesagt. Wie hoch der Finanzbedarf in einer Kommune jedoch letztlich ist, entscheidet sie selbst. Sie legt final den Hebesatz für die Grundsteuer fest und bestimmt damit das Grundsteueraufkommen vor Ort. Zu individuellen Belastungsverschiebungen wird es allerdings in jedem Fall kommen. Das ist die zwingende Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Denn das Gericht stufte die bisherige Grundsteuer als verfassungswidrig ein, weil einige Eigentümerinnen und Eigentümer seit Jahren zu Lasten anderer profitiert haben.

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Pressemitteilungen zur Grundsteuer

Alle Infos zur neuen Grundsteuer

Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden versandt

Die Kulanzfrist läuft ab. Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteueerinnerungen werden verschickt − Kulanzzeit endet

Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteuerfrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an

Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist zu Ende. In Baden-Württemberg sind 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden.

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Abgabefrist der Grundsteuer endet in anderthalb Wochen

Am 31. Januar 2023 endet die Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Bislang sind landesweit rund 61 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer B eingegangen.

Abgabefrist zur Grundsteuererklärung endet bald

Am 31. Januar 2023 endet die Verlängerung des Abgabetermins für die Grundsteuererklärung. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben.

Frau mit gelbem Pullover sitzt am Laptop

Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Grundsteuerreform: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen sind bislang eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Eine Erinnerung für die Grundsteuer B wird im ersten Quartal 2023 vom Finanzamt versendet.

Grundsteuererklärung: Weitere ELSTER-Ausfüllhilfen veröffentlicht

Neben der Schritt-für-Schritt-Gesamtanleitung gibt es nun auch Erläuterungen zu Fallkonstellationen, die im Zusammenhang mit dem Grundvermögen häufig auftreten.

Lachende Frau in einer Wohnung

Wichtiges zur Grundsteuererklärung

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Grundsteuererklärung: Am 1. Juli geht’s los

Am Freitag, 1. Juli 2022, ist es soweit: Dann können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung abgeben. Bis Ende Oktober 2022 haben sie dafür Zeit.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteuerreform: Infoschreiben verschickt

Seit Montag, dem 16. Mai 2022 hat die baden-württembergische Finanzverwaltung mit dem Versand der Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken begonnen. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juni.

Grundsteuerreform: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Umsetzung der Grundsteuer wird konkreter

Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Das Finanzministerium hat heute eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit.

Daniel Karmann/dpa

Immer mehr digitale Einkommensteuererklärungen

Immer mehr Steuerpflichtige in Baden-Württemberg geben ihre Einkommensteuererklärung digital ab.

Bauland

Ministerrat beschließt Gesetzesentwurf zur Einführung einer Grundsteuer C

Er sieht unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C vor. Damit können Kommunen aus städtebaulichen Gründen ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen.

Staatssekretärin Gisela Splett bei der Pressekonferenz im Bürger- und Medienzentrum des Landtags.

Bilanz der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg 2020

Trotz erschwerter Arbeitsbedingungen durch die Corona-Pandemie hat die baden-württembergische Steuerverwaltung mit rund 4,2 Millionen Einkommensteuererklärungen im Jahr 2020 einen neuen Rekord verbucht.

Das Gebäude des Bundesrats / Foto: Bundesrat

Bundesrat stimmt Gesetz zur Eindämmung von Share Deals zu

Das Gesetz, das Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundstücken möglichst unattraktiv machen soll, tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft.

Landesgrundsteuer ins Parlament eingebracht

Finanzministerin Sitzmann hat den Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes ins Parlament eingebracht.

Wohnhäuser in Stuttgart

Die Landesgrundsteuer geht in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren

Die Landesregierung hat in dieser Woche den Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

Frontansicht Neues Schloss Stuttgart

Stellungnahme zum geplanten Grundsteuermodell

Finanzministerium und Städtetag nehmen gemeinsam Stellung zur Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung vom 19. August 2020.

Finanzministerin Edith Sitzmann und Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Regierungspressekonferenz

Land bringt Grundsteuergesetz auf den Weg

Das Kabinett bringt den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg. Baden-Württemberg nutzt die Öffnungsklausel für eine innovative Bodenwertsteuer.

Dummy Image

Finanzministerin Edith Sitzmann zur Zustimmung des Bundesrates zur Grundsteuerreform

Der Bundesrat hat mit der Stimme Baden-Württembergs das Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet.

Wohnhäuser in Stuttgart

Finanzausschuss des Bundesrats beschließt Reform der Grundsteuer

Der Finanzausschuss des Bundesrats hat die für die Reform der Grundsteuer notwendigen Änderungen des Grundgesetzes und des Bewertungs- und Grundsteuergesetzes beschlossen.

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Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer

Die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern haben in Berlin über die Reform der Grundsteuer beraten.

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Landesregierung setzt weiter auf schnelle Lösung bei der Grundsteuer

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung will die baden-württembergische Landesregierung alles daran setzen, eine schnelle Lösung für eine reformierte Grundsteuer zu erreichen.

Finanzministerin Sitzmann spricht im Bundesrat.

Bundesrat beschließt Reform der Grundsteuer

Der Bundesrat hat sich für eine Reform der Grundsteuer ausgesprochen. Die Länderkammer beschloss an diesem Freitag (4. November) zwei Gesetzentwürfe, aufgrund derer in einem ersten Reformschritt die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu geregelt werden soll.