Steuern

Faktencheck zur Grundsteuer

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Ein Gebäude, darüber liegt grafisch der Schriftzug: "Schon gewusst?"

Die vier häufigsten Behauptungen und ihre Überprüfung

Behauptung 1: „Das Landesgrundsteuermodell ist extrem ungerecht“

Fakt: Wir haben uns für ein wertbasiertes Grundsteuermodell, und damit für ein Bodenwertmodell, entschieden. Das spiegelt die unterschiedlichen Werte und Lagen wider: Teure Grundstücke werden höher besteuert als günstige. Das halten wir für gerecht. Außerdem wird bei unserem Modell eine effiziente Bebauung gefördert: Wohnnutzungen bekommen eine Steuerermäßigung. Daher haben viele Verbände - darunter der Mieterbund und zahlreiche Naturschutzverbände - unser Modell unterstützt. Es war zu erwarten, dass es auch Kritik an unserem Modell geben wird. Das ist in anderen Ländern nicht anders. Insbesondere die Lobbyverbände haben sich immer gegen eine wertbasierte Grundsteuer ausgesprochen und sich für ein wertunabhängiges Flächenmodell eingesetzt. Das begünstigt aber teure Lagen. Denn beim Flächenmodell spielt es keine Rolle, wo sich ein Grundstück befindet: Alle Flächen werden gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Lage. Die Villa in bester Lage wird genauso bewertet wie ein altes Häuschen mit gleicher Größe an einer vierspurigen Bundesstraße. Genau dieses Modell, das wir für unfair halten, fordern die Lobbyverbände. Wir sind weiterhin von der Verfassungskonformität unserer Grundsteuer überzeugt. Wir haben unser Modell von Expertinnen und Experten im Bereich der Grundsteuer und insbesondere auf dem Gebiet des Steuer- und Verfassungsrecht prüfen lassen. Dabei wurde unser Modell als verfassungskonform bewertet.

Behauptung 2: „Der Bodenrichtwert ist intransparent.“

Fakt: Die Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt. Dabei müssen sie sich an die gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung halten. Die Bodenrichtwerte sind daher keine willkürlichen Werte. Außerdem gibt es die Möglichkeit, mit dem örtlichen Gutachterausschuss in Kontakt zu treten, wenn Klärungsbedarf besteht. Die Gutachterausschüsse geben den Bürgerinnen und Bürgern dann regelmäßig auch Auskunft. So soll Transparenz hergestellt werden. Darüber hinaus können Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg zu jeder Zeit ein Gutachten anfertigen und die Bodenrichtwerte überprüfen lassen. Diese Möglichkeit gibt es in keinem anderen Bundesland.

Behauptung 3: „Sicherheitshalber Einspruch einlegen hilft“

Fakt: Viele der Einsprüche, die derzeit eingelegt werden, beziehen sich auf die angebliche Verfassungswidrigkeit unseres Grundsteuermodells. In erster Linie werden sie präventiv eingelegt, um bei einem Urteil gegen das Modell bereits gezahlte Grundsteuer zurückerstattet zu bekommen. Allerdings ist kein Fall bekannt, bei dem jemals haushaltsrelevante Steuern rückwirkend vom Gericht gekippt wurden. Gerade die Grundsteuer hat erhebliche Haushaltsrelevanz, da sie einen maßgeblichen Anteil der Einnahmen der Kommunen ausmacht. Denn im Ergebnis würde das dazu führen, dass viele Kommunen faktisch insolvent gehen würden, wenn sie für mehrere Jahre die Grundsteuer zurückzahlen müssten. Diesen Punkt dürfte auch das Bundesverfassungsgericht vor Augen haben. Daher kommt es in solchen Fällen grundsätzlich zu einer Korrektur der Regelungen für die Zukunft. Anpassungen würden also in der Zukunft greifen und nicht rückwirkend in der Vergangenheit. Heißt: Sollte unser Modell vom Gericht als nicht verfassungskonform eingestuft werden, dann wären davon alle Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen -  völlig egal, ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht. Es ist also unseres Erachtens kein Einspruch notwendig, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Behauptung 4: „Es kommt zu flächendeckenden Steuererhöhungen“

Fakt: Wir gehen nicht davon aus, dass es flächendeckend zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen wird. Die Spitzenverbände der Kommunen haben bei der Reform Aufkommensneutralität zugesagt. Wie hoch der Finanzbedarf in einer Kommune jedoch letztlich ist, entscheidet sie selbst. Sie legt final den Hebesatz für die Grundsteuer fest und bestimmt damit das Grundsteueraufkommen vor Ort. Zu individuellen Belastungsverschiebungen wird es allerdings in jedem Fall kommen. Das ist die zwingende Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Denn das Gericht stufte die bisherige Grundsteuer als verfassungswidrig ein, weil einige Eigentümerinnen und Eigentümer seit Jahren zu Lasten anderer profitiert haben.

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Pressemitteilungen zur Grundsteuer

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Finanzministerium aktualisiert Transparenzregister zu aufkommensneutralen Hebesätzen

Das Finanzministerium hat sein Transparenzregister zu den aufkommensneutralen Hebesätzen aktualisiert. Der zugrundeliegende Datensatz hat ein Update bekommen und wurde dem fortgeschrittenen Stand der Grundsteuermessbeträge angepasst.

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Transparenzregister zur Anpassung der Hebesätze veröffentlicht

Ab 2025 bestimmen die Kommunen die Grundsteuer anhand neuer Hebesätze. Ein Transparenzregister des Finanzministeriums bietet unverbindliche Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze. 

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Urteil des Finanzgerichts zur Grundsteuer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat heute zwei Klagen gegen die Landesgrundsteuer abgewiesen. Konkret ging es bei den Klagen um die Bewertung zweier Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform des Landes.

Alle Infos zur neuen Grundsteuer

Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden versandt

Die Kulanzfrist läuft ab. Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteueerinnerungen werden verschickt − Kulanzzeit endet

Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteuerfrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an

Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist zu Ende. In Baden-Württemberg sind 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden.

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Abgabefrist der Grundsteuer endet in anderthalb Wochen

Am 31. Januar 2023 endet die Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Bislang sind landesweit rund 61 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer B eingegangen.

Abgabefrist zur Grundsteuererklärung endet bald

Am 31. Januar 2023 endet die Verlängerung des Abgabetermins für die Grundsteuererklärung. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben.

Frau mit gelbem Pullover sitzt am Laptop

Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Grundsteuerreform: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen sind bislang eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Eine Erinnerung für die Grundsteuer B wird im ersten Quartal 2023 vom Finanzamt versendet.

Grundsteuererklärung: Weitere ELSTER-Ausfüllhilfen veröffentlicht

Neben der Schritt-für-Schritt-Gesamtanleitung gibt es nun auch Erläuterungen zu Fallkonstellationen, die im Zusammenhang mit dem Grundvermögen häufig auftreten.

Lachende Frau in einer Wohnung

Wichtiges zur Grundsteuererklärung

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Famile mit zwei Kindern sitzt auf dem Boden vor einem Haus

Grundsteuererklärung: Am 1. Juli geht’s los

Am Freitag, 1. Juli 2022, ist es soweit: Dann können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung abgeben. Bis Ende Oktober 2022 haben sie dafür Zeit.

Familie bei der Gartenarbeit

Grundsteuerreform: Infoschreiben verschickt

Seit Montag, dem 16. Mai 2022 hat die baden-württembergische Finanzverwaltung mit dem Versand der Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken begonnen. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juni.

Grundsteuerreform: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Umsetzung der Grundsteuer wird konkreter

Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Das Finanzministerium hat heute eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit.