Ehrenamt

Fortsetzung der landesweiten Veranstaltungsreihe des Finanzministeriums zum Thema „Besteuerung von Vereinen"

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„Die Förderung des Ehrenamtes ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Wichtigste Organisationsform für ehrenamtliches Engagement sind die Vereine. Deshalb wird sich Baden-Württemberg auch weiterhin für steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine einsetzen. Mehr als 40 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger sind ehrenamtlich aktiv. Mit diesem Engagement liegen die Menschen in Baden-Württemberg deutschlandweit an der Spitze. Für unser Gemeinwesen ist dieses bürgerschaftliche Engagement von größter Bedeutung." Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Dienstag (16. November 2010) anlässlich einer Veranstaltung des Finanzministeriums Baden-Württemberg zum Thema „Besteuerung der Vereine" in Ehingen.

 

 

Das breite ehrenamtliche Engagement und die Vielzahl an Vereinen in Baden-Württemberg gehörten untrennbar zusammen, so Dr. Scheffold. „Rund 50.000 Vereine prägen das Gesicht unseres Landes. Dort treffen sich jeden Tag tausende Frauen und Männer zur gemeinsamen Vereinsarbeit. Baden-Württemberg ist stolz auf seine Vereine." Der Finanzstaatssekretär sprach allen ehrenamtlich Engagierten im Namen der gesamten Landesregierung seinen ausdrücklichen Dank aus: „Nicht zuletzt der ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger macht Baden-Württemberg zu einem so lebens- und liebenswerten Land. Das Ehrenamt ist Teil der Erfolgsgeschichte Baden-Württembergs."

 

 

* * *

 

 

In den kommenden Monaten wird das Finanzministerium Baden-Württemberg die Veranstaltungsreihe zum Thema „Besteuerung der Vereine" fortsetzen. Experten des Finanzministeriums werden landesweit über steuerrechtliche Aspekte, die Vereine betreffen, informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Das Finanzministerium stellt zudem die Broschüre „Steuertipps für gemeinnützige Vereine" für alle Verantwortlichen rund um das Ehrenamt zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen nützlichen Ratgeber. Konkrete Berechnungsbeispiele und Praxisfälle sollen dabei helfen, die Thematik zu veranschaulichen. Die Publikation kann beim Finanzministerium, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Der Steuerratgeber kann auch über das Internetangebot des Finanzministeriums Baden-Württemberg (/www.mfw.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html) eingesehen und heruntergeladen werden.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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