Noch bis zum Jahresende haben juristische Personen des öffentlichen Rechts wie etwa Gemeinden die Möglichkeit, von einer Übergangsregelung im Umsatzsteuerrecht Gebrauch zu machen. Denn zum Jahresbeginn 2017 ändert sich das Gesetz zur Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, für juristische Personen des öffentlichen Rechts.