Baufreigabe

Baufreigabe für den 3. Bauabschnitt des Finanzamtes Überlingen

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die Baufreigabe für den 3. Bauabschnitt zur Sanierung und energetischen Ertüchtigung des Finanzamtes in Überlingen mit Gesamtbaukosten in Höhe von 3,43 Millionen Euro erteilt.

„Mit der Sanierung und energetischen Ertüchtigung werden die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich verbessert. Mit der Fertigstellung des 3. Bauabschnitts soll die Gesamtsanierung des Finanzamtes Überlingen abgeschlossen werden“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid anlässlich der Baufreigabe am 10. August 2015 in Stuttgart. „Durch diese Maßnahmen wird das Finanzamt Überlingen künftig in zwei Gebäuden konzentriert untergebracht. Die Sanierungsmaßnahmen führen nicht nur zu einer strukturellen Optimierung sondern auch zu einer erheblichen Verbesserung des Energiestandards“, so Schmid.

Im Rahmen des 3. Bauabschnitts zur Sanierung des Finanzamtes soll das Gebäude Mühlenstraße 26 erweitert sowie saniert und um ein Geschoss aufgestockt werden. In diesem Zuge kann das für eine Verwaltungsnutzung ungeeignete Gebäude Mühlenstraße 30 abgebrochen werden.

Durch die kompaktere Unterbringung des Finanzamtes kann die bislang beengte Parksituation erheblich entspannt und neu gestaltet werden. Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2015 beginnen. Eine Fertigstellung wird Anfang 2017 angestrebt.

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