„Durch die Einigung mit dem Bundesfinanzministerium ist der Weg frei, dass die Steuerverwaltung des Landes die angebotenen Steuerdaten dem Bundeszentralamt für Steuern zuleitet. Sollte nach dortiger Prüfung ein Erwerb in Betracht kommen, dann steht fest: Der Bund kauft, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung eines betroffenen Landes.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (3. März 2010) in Stuttgart.
Im Hinblick auf dieses Verfahren zeigte sich der Finanzminister erfreut, dass man nun im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium ein Verfahren gefunden habe, das die Voraussetzung für ein zügiges weiteres Vorgehen schaffe. „Steuerhinterzieher müssen die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Dies ist sichergestellt“, so Stächele.
Quelle:
Finanzministerium