Zensus

Landtag beschließt Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011

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„Aktuelle Daten über Bevölkerung, sowie Gebäude und Wohnungen sind für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen von großer Bedeutung. Für die Planung von Kindergärten und Schulen, Seniorenheimen und Wohnraum in den Gemeinden sind aktuelle Zahlen unverzichtbar. Sie haben außerdem Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich oder die Einteilung der Wahlkreise. Solche Daten liefert der Zensus 2011, eine EU-weite Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. In Deutschland ist der Zensus auch deshalb dringend geboten, weil die letzte Volkszählung in Deutschland 1987 stattfand. Die beim Zensus erhobenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet, der Schutz und die Vertraulichkeit der erhobenen Daten haben höchste Priorität." Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Donnerstag (29. Juli 2010) in Stuttgart anlässlich der gestrigen zweiten Lesung des Gesetzes im Landtag.

Der Zensus 2011 werde erstmals weitgehend registergestützt durchgeführt, eine umfassende Direktbefragung aller Bürgerinnen und Bürger wie bei früheren Volkszählungen sei nicht erforderlich, fuhr Dr. Scheffold fort. Soweit wie möglich werde auf vorhandene Verwaltungsdaten zurückgegriffen. Lediglich zur Ermittlung von Daten, die von der EU vorgeschrieben sind und für die es keine Register gibt, sowie zur Sicherung der Qualität vor allem bezüglich der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen, seien Befragungen bei rund einem Drittel der Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Dazu werden postalische Erhebungen bei allen Gebäude- und Wohnungseigentümern durchgeführt. Zudem werden im Rahmen einer Haushaltsstichprobe bei bundesweit rund 10 Prozent der Bevölkerung Daten erhoben.

Die EU habe alle Mitgliedstaaten durch eine entsprechende Verordnung zur Durchführung eines europaweiten Zensus im Jahr 2011 verpflichtet. Zur Durchführung des Zensus mit dem Stichtag 9. Mai 2011 bedürfe es in den Ländern ergänzender organisatorischer und verfahrensrechtlicher Bestimmungen. Mit dem Gesetz sollen diese für Baden-Württemberg getroffen werden. Es regele außerdem den Ausgleich der Kosten, die den Kommunen entstehen. Sie erhalten Finanzzuweisungen vom Land in Höhe von 29,5 Millionen Euro, betonte Dr. Scheffold.

„Das Gesetz ist das Ergebnis intensiver und konstruktiver Verhandlungen des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden. Parallel dazu gab es bereits verschiedene Informationsveranstaltungen mit den Kommunen des Landes. Diese werden in den nächsten Monaten weiter intensiviert", so Dr. Scheffold abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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