Kultureinrichtungen öffnen

Staatliche Schlösser und Gärten, Wilhelma und Blühendes Barock öffnen in Stufen

Frontansicht Neues Schloss Stuttgart

Nach der Möglichkeit der langsamen Öffnung auch von bestimmten Kultureinrichtungen in der überarbeiteten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat das Ministerium für Finanzen einen Stufenplan für die Wiederaufnahme des Betriebs der ihm zugehörigen Einrichtungen vorgelegt.

„Wir können verstehen, dass jetzt viele Menschen am liebsten schnell raus und etwas erleben wollen. Die Einrichtungen des Landes sind attraktive Ziele. Nach der langen Pause müssen wir aber sicherstellen, dass es nirgendwo einen zu großen Andrang gibt, bei dem sich Menschen leicht mit dem Corona-Virus infizieren könnten. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Einrichtungen sofort voll durchstarten können. Es gilt auch weiter: Bitte halten Sie Abstand. Nur so können wir die Angebote in den kommenden Wochen und Monaten offenhalten“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums.  

In einem ersten Schritt wird am Montag (4. Mai) der Karlsruher Schlossgarten wegen der verkehrlichen Bedeutung für Fußverkehr und Fahrrad wieder geöffnet. Um abendliche Treffen zu vermeiden ist er vorerst von 6 bis 19 Uhr geöffnet. Am Mittwoch (6. Mai) macht das Blühende Barock in Ludwigsburg (BlüBa) die Pilot-Öffnung, dortige Erfahrungen werden bei den weiteren Terminen berücksichtigt. Ab Donnerstag (7. Mai) folgen die weiteren Gärten wie der Schlossgarten Weikersheim, der Schlossgarten Schwetzingen und die Außenanlagen des Botanischen Gartens Karlsruhe. Die Außenanlagen der weiteren Schlösser, Burgen und Klöster waren auch bislang zugänglich. Der Märchengarten des BlüBa und das Freigelände um die Grabkapelle auf dem Württemberg folgen voraussichtlich ab Montag, 11. Mai. Die Grabkapelle selbst, sowie die Innenräume der weiteren Monumente von SSG werden ihre Pforten ab Dienstag, 12. Mai, für Gäste öffnen. Die Wilhelma in Stuttgart beginnt ab 11. Mai ihre Wiedereröffnung mit einer beschränkten Besucherzahl, die über ein Online-Ticket-System gewährleistet werden soll. 

„Damit steht die erste Stufe der Wiedereröffnung für alle Einrichtungen fest. Die zweite Stufe folgt jeweils, wenn die erste sicher geklappt hat. Darüber wird in der jeweiligen Einrichtung entschieden und die nächste Lockerung spätestens am Vortag online angekündigt“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen werden ihre Erfahrungen beim Wiederanlaufen untereinander und auch mit den Landesmuseen teilen, damit sich mögliche Schwierigkeiten nicht wiederholen, gute Ideen durchsetzen und weitere Lockerungen passend erfolgen. Bei sämtlichen weiteren Lockerungen wird die Infektionsentwicklung im Land berücksichtigt.

Staatliche Schlösser und Gärten (SSG)

Sämtliche Außenanlagen und die Parkanlagen der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten können ab Donnerstag, 7. Mai, wieder besucht werden. Dazu gehören der Schlossgarten Weikersheim (bis 400 Personen zeitgleich) und der Schlossgarten Schwetzingen (maximal 800 Personen zeitgleich). Die Innenräume der Monumente sind ab Dienstag, 12. Mai, wieder zu besichtigen. An Engstellen in den eintrittspflichtigen Gartenanlagen und Innenräumen gilt dann eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre. In der Weite der Gärten können Masken abgenommen werden, wenn die Situation es zulässt. „Wir sind erst mal lieber strikt und lockern dann, sobald es möglich ist. Da es keine Erfahrungswerte gibt, machen wir langsam. Da die Situation in den einzelnen Monumenten möglicherweise angepasst werden muss, sollten sich Gäste vorab online erkundigen, ob es dort spezielle Einschränkungen gibt. Wenn der Andrang an Monumenten wie beispielsweise an der Grabkapelle auf dem Württemberg an Wochenenden wieder zu groß wird, müssen wir auf die Bremse treten“, sagte Michael Hörrmann, Geschäftsführer der SSG. Welche der mehr als 60 Monumente der SSG wann genau wieder zugänglich sind, wird bis Dienstag veröffentlicht.

Weitere Informationen:

https://www.schloesser-und-gaerten.de/ 

Wilhelma

Maximal 2000 Personen dürfen vorerst pro Zeitfenster, eines am Vormittag und eines am Nachmittag, die Wilhelma betreten. Sonst sind es bei gutem Wetter bis zu 18 000 am Tag. Einen starken Ansturm soll ein Online-System verhindern, mit dem Karten für diese Zeitfenster vorab gekauft werden müssen - auch Inhaberinnen und Inhaber von Dauerkarten dürfen nicht unangemeldet kommen. Vor Ort werden keine Karten verkauft. Es gilt vorerst überall auf dem Gelände eine Pflicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung für alle ab 6 Jahre. Die Tier- und Pflanzenhäuser werden vorerst nicht geöffnet. Auch Führungen oder kommentierte Fütterungen fallen erst mal aus, um Ansammlungen zu vermeiden. Während dieser Einschränkungen gilt der günstigere Abendtarif. „Die Wilhelma öffnet bewusst an einem Montag, damit die Erfahrungen unter der Woche in die Vorbereitung für das erste Wochenende einfließen können. Wegen der vielen Kinder unter den Gästen und einiger besonders beliebter Anlaufpunkte wird die Wilhelma sehr behutsam wiedereröffnen. Wenn die Situation sicher eingeschätzt werden kann, folgen weitere Lockerungen“, sagte Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin. Für Toiletten, beliebte Anlaufpunkte oder auch den Wilhelma-Shop gibt es zusätzliche Hygieneregeln oder Hinweise. 

Weitere Informationen zum Stufenmodell der Wilhelma:

https://www.wilhelma.de/

Blühendes Barock

„Vorerst dürfen maximal bis zu 2000 Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände des BlüBa unterwegs sein, um Infektionen zu vermeiden. Der beschränkte Zugang gilt für Gäste mit Dauerkarten wie Tageskarten gleichermaßen“, erklärte BlüBa-Chef Volker Kugel. An engen Wegen wird eine Einbahnregelung ausgeschildert. Um einen sicheren Abstand zwischen den Gästen beim Kartenkauf zu ermöglichen, öffnen zusätzliche Kassen. Vorerst gilt auch im BlüBa eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste über 6 Jahre an den Eingängen und bei Bedarf an Engstellen. Die Toiletten-Kapazitäten werden mit Containern ausgebaut, die Sitzmöglichkeiten werden angepasst. Mit Blick auf den möglichen Andrang von Familien bleibt der Märchengarten am Anfang geschlossen, die Öffnung folgt frühestens am Montag, 11. Mai. Auch dann sind dort vorerst alle Attraktionen in Gebäuden geschlossen. Die Orangerie bleibt ebenfalls vorerst geschlossen. Der Eintrittspreis ins BlüBa wird entsprechend reduziert.

Weitere Informationen:

https://www.blueba.de/

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