Steuern

Steuerliche Erleichterungen für Hilfen an Flutopfer

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Finanzminister Dr. Danyal Bayaz vor seinem Amtssitz, dem Neuen Schloss in Stuttgart

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Land können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Das Finanzministerium hat verfügt, dass die länderbezogenen Katastrophenerlasse auch in Baden-Württemberg gelten.

Finanzminister Dr. Bayaz: „Die Opfer der Flutkatastrophe brauchen jede Unterstützung. Baden-Württemberg erleichtert deshalb seinen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen die Unterstützung der Opfer in den betroffenen Ländern. In der Stunde der Not darf es da keine bürokratischen Hindernisse geben.“

Die steuerlichen Maßnahmen vereinfachen unter anderem den Spendennachweis und die Mittelverwendung durch gemeinnützige Körperschaften.

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Das Bild zeigt den aktuellen Pressesprecher vom Finanzministerium vor einem neutralen Hintergrund. Er hält ein Mikrofon in der Hand und blickt direkt in die Kamera. Links oben im Bild befindet sich das Wappen von Baden-Württemberg mit den drei schwarzen Löwen auf gelbem Hintergrund. Rechts im Bild steht in großer, gelber Schrift „Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg“ und darunter in kleinerer Schrift „9 Fragen – 9 Antworten“.
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