Finanzen

Unterstützung für Betroffene der starken Niederschläge und des Hochwassers durch steuerliche Maßnahmen

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Nach den heftigen Regenfällen und den Überschwemmungen in weiten Teilen Baden-Württembergs werden die Finanzämter alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausschöpfen, um finanzielle Schwierigkeiten für betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe abzumildern. Das hat Finanzministerin Edith Sitzmann entschieden.

„Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen“, sagte sie am 13. Juni 2016. Als Beispiele nannte die Ministerin Erleichterungen bei der Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen und Anpassungen bei Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. In begründeten Fällen sei es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Zuschläge gezahlt werden müssen.

„Durch die Unwetter haben viele Menschen ihr Hab und Gut verloren, Unternehmen wurden schwer getroffen. Die finanziellen Belastungen sind immens“, stellte Sitzmann fest. „Es ist uns deshalb wichtig, dass wir - wo immer das möglich ist - durch steuerliche Maßnahmen weitere Schwierigkeiten verhindern.“ Sie empfahl allen Betroffenen, sich an das jeweils zuständige Finanzamt zu wenden. Die Beschäftigten der Finanzämter können im Einzelfall Auskunft geben.

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Mai und Juni 2016 (PDF)

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