"Durch den langen, kalten Winter sind in Baden-Württemberg insbesondere an den kommunalen Straßen enorme Schäden entstanden. Für die Beseitigung von Winterschäden an diesen Straßen können Mittel des Zukunftsinvestitionsprogramms eingesetzt werden“, teilte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (18. März 2010) in Stuttgart mit. Voraussetzung sei, dass das konkrete Investitionsvorhaben im Ergebnis zu einer wahrnehmbaren Minderung des Straßenlärms führe und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt seien. Das Land hatte in enger Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden entschieden, den Kommunen die Bundesmittel im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur in Form von Budgets zur Verfügung zu stellen. Dadurch wurde sichergestellt, dass die Kommunen selbständig - unter Abwägung eigener Interessen - über die Verwendung dieser Mittel entscheiden konnten. „Kommunen, die Mittel der Infrastrukturpauschale im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Budgets für die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen nutzen oder umschichten möchten, sollten entsprechende Vorhaben zeitnah bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium anmelden“, so der Finanzminister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg