Finanzministerin Edith Sitzmann: „Wenn wir Steuergerechtigkeit erreichen und Steuervermeidung verhindern wollen, müssen wir nicht nur die G20-Steueragenda konsequent weiterverfolgen. Es gibt auch darüber hinaus noch einiges zu tun“
Wenn die G20-Finanzministerinnen und Finanzminister an diesem Freitag und am Samstag in Baden-Baden zusammenkommen, beraten sie unter anderem über Steuerpolitik und die internationale Zusammenarbeit. „Steuergerechtigkeit ist ein grenzüberschreitendes Anliegen. Denn die Versuche international tätiger Konzerne, Gewinne zu verlagern oder zu kürzen, machen vor Ländergrenzen nicht Halt“, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann anlässlich des Treffens in Baden-Baden. „Wenn wir Steuergerechtigkeit erreichen und Steuervermeidung verhindern wollen, müssen wir aber nicht nur die G20-Steueragenda konsequent weiterverfolgen. Es gibt auch darüber hinaus noch einiges zu tun.“
Um Gewinnverlagerungen innerhalb Europas einzudämmen, sei eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wichtig. Würden Einkünfte europaweit nach denselben Grundsätzen ermittelt, bringe eine Gewinnverlagerung keine Vorteile mehr. Das funktioniere aber nur, wenn auch ein europaweit einheitlicher Mindeststeuersatz eingeführt wird. „Dafür setzen wir uns beim Bund seit Jahren mit Nachdruck ein“, stellte Sitzmann fest.
Auch der Doppelabzug von Betriebsausgaben oder gar eine vollständige Nichtbe-steuerung aufgrund hybrider Strukturen von Unternehmen bringe Steuerausfälle mit sich. Dagegen müsse man angehen. Die Finanzministerin forderte zudem, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf, mit dem Gestaltungen zur Niedrigbesteuerung von Patent- und Lizenzeinnahmen eingedämmt werden sollen, bereits in diesem Jahr greift. Die Bundesregierung sieht bislang vor, dass das Gesetz erst ab 2018 gilt. Um gemeinsam mit anderen Staaten noch vorhandene Gesetzeslücken schließen zu können, schlägt Sitzmann Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle vor.
„Die aggressive Steuerplanung von Großkonzernen kostet die Staaten beträchtliche Einnahmen, deshalb müssen verlässliche international geltende Steuerstandards auch im Interesse aller Staaten sein“, sagte die Finanzministerin. Sie wies darauf hin, dass beispielsweise über Konzernstrukturen Lizenzen in niedrig besteuernde Länder verlagert oder dieselben Zinsaufwendungen bei Auslandsfällen mehrfach steuermindernd abgezogen würden. Das bringe neben Einnahmeausfällen für die betroffenen Länder auch Wettbewerbsnachteile für diejenigen Unternehmen mit sich, deren Strukturen solche Verlagerungen nicht zulassen. „Es darf nicht sein, dass der Mittelstand in Baden-Württemberg im Wettbewerbsnachteil ist und ins Hintertreffen gerät“, so die Ministerin.
Den Aktionsplan für internationale Standards gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Konzerne, auf den sich die G20-Finanzministerinnen und Finanzminister im sogenannten BEPS-Projekt verständigt hatten (BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting), bezeichnete Sitzmann als „richtigen und erforderlichen Weg“.
Darauf geht unter anderem zurück, dass internationale Konzerne seit diesem Jahr länderbezogene Informationen an die Steuerbehörden übermitteln müssen. „Das macht endlich transparent, in welchem Land welche Gewinne ausgewiesen und welche Steuern darauf erhoben werden“, erklärte Sitzmann. Zudem gibt es verschiedene internationale Vereinbarungen zur verbesserten Zusammenarbeit mit anderen Staaten, die den Austausch von Informationen über steuerlich relevante Verhältnisse grenzüberschreitend tätiger Unternehmen möglich machen. Personengesellschaften können außerdem nicht länger genutzt werden, um Betriebsausgaben im In- und Ausland doppelt abzuziehen.
Neben Fragen der Steuergerechtigkeit stehen für die G20-Finanzministerinnen und Finanzminister auch bei der Weiterentwicklung der Finanzmärkte dringende Themen an. Wichtig sei, so Sitzmann, dass die bereits angestoßenen Arbeiten zu „Green Finance“ zielgerichtet und entschlossen fortgeführt würden: „Die Finanzsysteme müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass globale Ziele einer nachhaltigen Entwicklung und des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht werden.“