„Die Landesregierung möchte den gesamten öffentlichen Dienst attraktiv und zukunftsfähig halten. Dafür haben wir schon viel getan. Neben der Besoldungserhöhung 2017 mit 1,8 Prozent zahlen wir beispielsweise ab 1. Januar 2018 wieder die volle Eingangsbesoldung“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Alle Besoldungsgruppen profitierten zudem vom strukturellen BW-Bonus, mit dem es im kommenden Jahr zur Besoldungserhöhung von 2,35 Prozent noch mal 0,325 Prozent oben drauf gibt. Eine solche strukturelle Zusatzleistung in dieser Höhe gebe es in keinem anderen Bundesland. „Baden-Württemberg liegt bei der Besoldung mit dem Bund und Bayern an der Spitze“, so der Sprecher.
Die Attraktivität und Schlagkraft der Steuerverwaltung versuche das Finanzressort stetig zu verbessern, weil das die Steuergerechtigkeit stärke. „Wir haben in den vergangenen Jahren 500 zusätzliche Stellen geschaffen. Bei mehr als 16.000 Beschäftigten in der Finanzverwaltung werden jedoch immer einige Stellen unbesetzt sein. Das geht bei so vielen Personen gar nicht anders. Zudem müssen junge Beschäftigte intensiv eingelernt werden, das sind Spezialistinnen und Spezialisten. Aber man sollte die finanziellen Auswirkungen nicht einfach hochrechnen“, betonte der Sprecher. Zu offenen Stellen gehöre zum Beispiel auch die Suche nach einem guten Nachfolger oder einer guten Nachfolgerin. „Wichtige Arbeit bleibt in der Zeit ja nicht unerledigt“, sagte der Sprecher. Im Ziel seien sich Finanzressort und der Beamtenbund einig: „Wir brauchen eine starke Steuerverwaltung, damit alle gleich behandelt werden und sich niemand seiner Verantwortung entzieht. Und dafür tun wir viel. Dazu gehört beispielsweise, dass wir die Zahl der Tele-Arbeitsplätze um weitere 500 erhöhen“, so der Sprecher. Das stärke die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
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Weil die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt nicht schläft, setzt das Finanzressort auf attraktive Arbeitsplätze, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gute Karrierechancen. Das Ressort hat für die Steuerverwaltung eine neue Imagekampagne gestartet (www.steuer-kann-ich-auch.de), bei der bewusst die Vereinbarkeit des Privatlebens mit dem Job im Vordergrund steht. Junge Führungskräfte werden intensiv begleitet, um schnell in ihrer neuen Rolle Fuß zu fassen. Auch die Karrierechancen im öffentlichen Dienst sind außerordentlich gut, weil es viele Altersabgänge gibt.Mit der Digitalisierung setzt die Steuerverwaltung auf zunehmend automatische Abläufe, damit mehr Zeit bleibt für die komplexen Fälle. Das ist gut für die Steuergerechtigkeit. Künftig sollen an jedem Innendienst-Arbeitsplatz zwei Bildschirme stehen, um Steuerfälle effizienter bearbeiten zu können. Prüfungsaußendienste sollen mit UMTS/LTE-Anschluss vor Ort Daten abrufen können. Das erleichtert die Arbeit und erspart so manche Fahrt. Und schafft damit mehr Flexibilität.
Zum sogenannten „Färber-Gutachten“Beim Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungserhöhung in Baden-Württemberg für 2017/2018 wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehend geprüft. Dabei wurde auch der Abstand der Besoldung zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum beleuchtet. Danach sind sowohl die fünf vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Parameter als auch der Mindestabstand der Besoldung zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum eingehalten. Die Besoldung in Baden-Württemberg ist gemessen an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als verfassungskonform anzusehen. Inwiefern sich aus dem Gutachten von Prof. Dr. Färber weitere Erkenntnisse ergeben, muss im Einzelnen geprüft werden.