Besoldung

Kabinett beschließt Auszahlung von rund 210 Millionen Euro, um die Absenkung der Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 auszugleichen

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Das Land wird insgesamt rund 210 Millionen Euro an Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter auszahlen, um die Absenkung der Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 auszugleichen. Das hat die grün-schwarze Landesregierung heute in Brüssel beschlossen.

Damit geht sie über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2018 deutlich hinaus, in der das Gericht die Regelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung für nichtig erklärt hatte. Demnach bestünde lediglich ein Anspruch auf Auszahlung bis 2015, weil nach drei Jahren üblicherweise eine Verjährung eintritt. Das Land verzichtet jedoch darauf, die Verjährung für die Jahre 2013 und 2014 geltend zu machen. Zum 1. Januar 2018 hatte die Landesregierung die Absenkung der Eingangsbesoldung bereits vollständig zurückgenommen.

„Wir behandeln alle Beschäftigten gleich, deren Eingangsbesoldung 2013 bis 2017 abgesenkt war“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Es spielt keine Rolle, ob jemand Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Alle erhalten die abgesenkten Beträge für die Jahre 2013 bis 2017 vollständig zurück.“

Insgesamt profitieren rund 48.000 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes von der Auszahlung. „Als Land stehen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe. Wir brauchen qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Deshalb zahlen wir schon seit 1. Januar 2018 völlig unabhängig vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Eingangsbesoldung wieder in voller Höhe aus“, betonte die Finanzministerin.

„Nach der Entscheidung des Kabinetts ist klar, dass alle Berechtigten automatisch ihr Geld bekommen“, sagte sie. Anträge auf Auszahlung sind nicht nötig. Die Nachzahlung der abgesenkten Eingangsbesoldung für die Jahre 2013 bis 2017 soll voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2019 erfolgen.

Weitere Informationen:
Der Ursprung der Absenkung der Eingangsbesoldung liegt im Jahr 2005. Neu eingestellte Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter der Besoldungsgruppen A 12 und höher, der Besoldungsgruppe R 1 und der Besoldungsgruppe W 1 erhielten für die Dauer von drei Jahren keine Sonderzahlungen. Da im Jahr 2008 alle Sonderzahlungen ins Grundgehalt eingebaut wurden, wurde statt der zeitweise gestrichenen Sonderzahlungen eine Kürzung der Grundgehälter von 4 Prozent vorgenommen.

Ab dem Jahr 2013 wurde die Absenkung für neue Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter der genannten Besoldungsgruppen auf 8 Prozent erhöht. Die Eingangsbesoldung neuer Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 9 und A 10 wurde um 4 Prozent abgesenkt.

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