Die Zahl der elektronischen Steuererklärungen steigt: So haben knapp 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 digital erledigt. Das entspricht einer Quote von 62,5 Prozent. Bei den Steuererklärungen für 2014 lag die Quote bei rund 59,6 Prozent. Für den Veranlagungszeitraum 2016 dauert die Erhebung noch an.
„Bei der Einkommensteuererklärung ist die Digitalisierung längst Realität“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Elektronisch erstellte und eingereichte Steuererklärungen würden viele Vorteile bringen. „Daten von Arbeitgebern und Versicherungen etwa zu Lohn, Rente oder Krankenversicherung können automatisch an der richtigen Stelle im Dokument eingetragen werden. Auch gleichbleibende Angaben aus dem Vorjahr werden ohne mühsames Eintippen übernommen.“ Außerdem gebe es bei der elektronischen Steuererklärung eine Plausibilitätsprüfung und erste Angaben zur voraussichtlichen Höhe einer Steuererstattung. „Die papierlose, elektronische Steuererklärung spart Aufwand, Zeit und schont die Umwelt“, stellte die Ministerin fest. „Und sie erleichtert die Abläufe bei den Finanzämtern. Sie ist ein Gewinn für alle.“
Sitzmann wies darauf hin, dass für elektronisch eingereichte Steuererklärungen zum Jahr 2017 in Baden-Württemberg eine verlängerte Abgabefrist gelte. Der Abgabetermin werde um zwei Monate nach hinten verschoben - also auf den 31. Juli 2018.
Vereinfachungen gelten auch bei den Belegen: Papierbelege wie Spendenquittungen müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, um Aufwendungen geltend zu machen. Es genügt, sie aufzubewahren und bei konkreten Nachfragen nachzureichen.
Weitere Informationen:
Für die elektronische Steuererklärung stellt die Steuerverwaltung unter www.elster.de das kostenlose Online-Portal „Mein ELSTER“ zur Verfügung. www.elster.de ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung. Auch andere Softwareprodukte von Drittanbietern bieten die Vorteile der elektronischen Steuererklärung.
Voraussetzung für die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist eine kostenlose und einmalige Registrierung mit persönlicher Identifikationsnummer sowie einer Anmeldung zum Belegabruf. Nach der Registrierung können Steuererklärungen mit dem persönlichen ELSTER-Zertifikat ohne händische Unterschrift elektronisch versandt werden.