Kulturliegenschaften

Augustinerchorherrenstift wird entwickelt

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Das ehemalige Augustinerchorherrenstift in Öhningen (Bild: Katholisches Pfarramt Öhningen)

Das Land Baden-Württemberg, die Erzdiözese Freiburg, die katholische Kirchengemeinde Höri und die Gemeinde Öhningen (Landkreis Konstanz) werden gemeinsam das ehemalige Augustinerchorherrenstift in Öhningen entwickeln.

Das haben sie in einer Absichtserklärung festgelegt. Ziel der heute in Freiburg unterzeichneten Vereinbarung ist es, das historische Ensemble auf der Bodenseehalbinsel Höri langfristig zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. „Wir wollen das wertvolle kulturhistorische Bauwerk aus seinem Dornröschenschlaf wecken, es erhalten und erlebbar machen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann in Freiburg. „Es soll sein Potenzial für die örtliche Kommune, die Pfarrgemeinde sowie die gesamte Gesellschaft entfalten können. Die Bodenseeregion ist besonders attraktiv, viele Gäste wissen das sehr zu schätzen. Damit bieten sich für das ehemalige Augustinerchorherrenstift viele Chance.“

Die Absichtserklärung bezieht sich auf die drei Gebäude des Südflügels mit der Propstei, dem Pfarrhaus und dem Stammhaus. Das Propsteigebäude ist im Eigentum der Gemeinde Öhningen. Das Stammhaus, das Pfarrhaus und die Kirche sind bestrittenes Eigentum zwischen der Kirche und dem Land. Aufgrund der offenen Eigentumsverhältnisse sind zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären, anschließend wird ein gemeinsames Bewirtschaftungskonzept verwirklicht.

Die heutige Vertragsunterzeichnung könnte man fast einen historischen Tag für Öhningen nennen. Historisch deshalb, weil heute eine wichtige Grundlage für die Zukunft der Gemeinde Öhningen und der Kirchengemeinde Höri gelegt wird. Und historisch auch deshalb, weil zwischen Land, Gemeinde und Kirche ein neuer Weg der Zusammenarbeit eingeschlagen werden soll, welcher eine sachgerechte, rechtskonforme und nachhaltige Gestaltung der Immobilien zum Ziel hat“, so Generalvikar Dr. Axel Mehlmann für die Erzdiözese Freiburg. „Ich bin froh und dankbar über diesen gemeinsamen Weg zum Wohle der Gemeinde und der Kirche in Öhningen sowie zum Wohle des Landes und der Erzdiözese. Wir gehen diesen Weg im Bewusstsein der Vergangenheit, aber mit Blick in die gemeinsame Zukunft.“

Pfarrer Stefan Hutterer von der Kirchengemeinde Höri erklärte: „Es geht ums große Ganze! Da ist es sehr erfreulich, dass sich die verschiedenen Nutzer und Eigentümer des Objektes gegenseitig versprechen, gemeinsam eine von allen mitgetragene Lösung für die künftige Nutzung der ehemaligen Klosteranlage zu finden und zu realisieren. Ich bin sehr dankbar, dass es zu diesem Schritt von Seiten des Landes Baden-Württemberg, der Gemeinde Öhningen, des Erzbistums Freiburg und der katholischen Kirchengemeinde Höri kommt und verspreche mir sehr viel von diesem zugesagten und bestätigten Miteinander.“

„Mit der Sanierung und dem Umbau des gemeindlichen Teils am Augustiner-Chorherrenstift ist die Gemeinde einen Schritt vorangegangen. Immer mit der Hoffnung, dass in Zukunft eine gesamthafte Nutzung des Gebäudekomplexes möglich wird. Gemeinsam mit Kirche und Land scheint dies nun möglich zu sein. Darüber freue ich mich sehr und hoffe, dass wir nun eine Lösung finden, die dem Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gerecht wird“, so Andreas Schmid, Bürgermeister der Gemeinde Öhningen.

Weitere Informationen:
Graf Kuno von Öhningen stiftete im Jahr 965 das Benediktinerkloster, das im 12. Jahrhundert mit Augustinerchorherren besetzt wurde. Sie führten das Kloster bis zu seiner Aufhebung. Im Zuge der Säkularisierung wurde das Stift 1805 aufgehoben und die Pfarrei St. Hippolyt und St. Verena wurde errichtet, die seit 2015 Teil der römisch-katholischen Kirchengemeinde Höri ist.

Momentan beherbergt das Pfarrhaus die Pfarrverwaltung und eine Pfarrwohnung. Das Stammhaus wird teilweise von der Kirchengemeinde genutzt, der Keller dient dem Landesamt für Denkmalpflege als Depot. In der Propstei war bis 2010 eine Schule untergebracht.

Fotos von der Vertragsunterzeichnung stehen in unserer Mediathek zur honorarfreien Verwendung mit Bildnachweis zur Verfügung.

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