Steuern

Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ ab sofort bei allen baden-württembergischen Finanzämtern erhältlich

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„Die Integration von Menschen mit Behinderung und deren uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben sind wichtige Anliegen der Landesregierung. In den vergangenen Jahren sind deutliche Verbesserungen der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung erreicht worden. Im steuerlichen Bereich wurde jüngst die Steuerfreiheit für das an Gastfamilien behinderter oder psychisch kranker Menschen gezahlte Betreuungsentgelt beschlossen. Wir haben uns auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Steuerbefreiungsvorschrift nicht erst für die Zukunft gilt, sondern auf alle offenen Fälle angewendet wird". Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (5. Juni 2009) anlässlich der Vorstellung der aktualisierten Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ in Stuttgart.

Menschen mit Behinderung müssen oft mit einer verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zurechtkommen. Zusätzlich entstehen ihnen zwangsläufig Mehraufwendungen in unterschiedlichen Bereichen. Die Steuergesetze sehen daher verschiedene Erleichterungen für Menschen mit Behinderung vor. „Mit unserer Broschüre 'Steuertipps für Menschen mit Behinderung' möchten wir unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung, deren Familien sowie Betreuer umfassend über diese Steuererleichterungen informieren", sagte der Finanzminister.

Die übersichtlich gegliederte Broschüre decke die Bereiche Lohn- und Einkommensteuer, Wohnungsbauprämie und Vermögensbildung, Umsatzsteuer sowie Kraftfahrzeugsteuer ab, so Stächele. Sie enthalte zahlreiche anschauliche Beispielsfälle und Tabellen zum besseren Verständnis. Als praxisrelevante Schwerpunkte seien etwa die Abziehbarkeit von Aufwendungen des Steuerpflichtigen für sein behindertes Kind oder die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zu nennen. In den Leitfaden neu aufgenommen wurden Ausführungen zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen.

Quelle:

Finanzministerium

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