Bürgschaftsprogramm

Bürgschaftsprogramm von Land und L-Bank zur energetischen Sanierung von Vereinsstätten

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Um Vereinen in Baden-Württemberg die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu ermöglichen, legt die L-Bank mit Unterstützung des Landes ein Bürgschaftsprogramm auf. Kredite für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des CO2-Ausstoßes in Höhe von bis zu 600.000 Euro mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren können mit einer Ausfallbürgschaft der L-Bank von bis zu 50 Prozent unterstützt werden.

„Die Vereine leisten enorm viel für unser Land“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 13. Januar 2016. „Mit dem neuen Bürgschaftsprogramm wollen wir sie in ihrem Engagement unterstützen. Denn energetische Sanierungen zahlen sich nicht nur ökologisch aus, sondern auch finanziell.“

Gefördert werden eingetragene, gemeinnützige Vereine und deren Dachorganisationen, die in Baden-Württemberg ihren Sitz haben. Für die Ausfallbürgschaft kommen beispielsweise Optimierungen von Heizungsanlagen, Verbesserungen des Wärmeschutzes etwa durch neue Fenster oder die Installation von Elektro-Wärmepumpen infrage. Die Maßnahmen sind nicht auf Vereinsstätten im Übungs-, Spiel- und Veranstaltungsbetrieb beschränkt, auch Sanierungsarbeiten an Verwaltungsstätten und Vereinsrestaurants sind förderfähig. Hinzu kommen Immobilien, die für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern genutzt werden.

Das neue Bürgschaftsprogramm kann mit Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes kombiniert werden. Anträge sind bei der L-Bank einzureichen, wo sie auch geprüft und genehmigt werden.

L-Bank

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