In der heutigen Sitzung des Bundesrates sind mehrere Initiativen des Landes Baden-Württemberg zu Steuerverbesserungen bestätigt worden. Erfolgreich waren unter anderem die Anträge für eine höhere Abschreibungsgrenze für Anschaffungen von Unternehmen und zur Einbeziehung von Pedelecs und Fahrrädern in die Steuererleichterung elektrischer Dienstfahrzeuge. „Unsere Initiativen für mehr Klimaschutz und weniger Bürokratie haben eine wichtige Hürde genommen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.
„Eine höhere Abschreibungsgrenze von 1000 Euro würde die aufwändige Poolabschreibung auf fünf Jahre bei Unternehmen überflüssig machen“, so die Finanzministerin. Derzeit liegt die Grenze für die Sofortabschreibung von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern bei 800 Euro. Zwischen 800 und 1000 Euro ist die Poolabschreibung notwendig. Neben der Entbürokratisierung wäre ein weiterer Vorteil, dass die Steuerentlastung sich direkt zugunsten der Betriebe auswirken würde. Bereits 2017 hatte sich Baden-Württemberg für eine Erhöhung von 410 Euro auf 1000 Euro eingesetzt, die damalige Große Koalition hatte sich jedoch nur auf 800 Euro geeinigt - und die Poolabschreibung damit erhalten.
Eine klimafreundliche Mobilität steht im Vordergrund des zweiten Antrages. „Wenn Steuervorteile auch für Pedelecs und Fahrräder gelten, verschafft dies Beschäftigten viel mehr Flexibilität. Pedelecs sind beliebt und für sie sollten hier die gleichen Regeln gelten wie für Elektroautos“, so Sitzmann. Hintergrund für diese Initiative des Landes sind die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Nutzung eines elektrischen Dienstwagens von 1 Prozent auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises zu senken. „Damit ist die elektrische Variante des Fahrrads genauso attraktiv wie ein Elektroauto. Weil Räder günstiger sind, kommt das sicherlich für mehr Unternehmen in Frage. Und es kann eine wichtige Komponente für die Luftreinhaltung in vielen Ballungsräumen sein“, kommentierte Finanzministerin Sitzmann. Zudem entspräche eine solche Erweiterung der Fahrzeuge auch dem zunehmend breitgefächertem Mobilitätsverhalten der Bevölkerung.
Auch die Initiative zur Anhebung der Steuerfreigrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro für gemeinnützige Vereine hat Baden-Württemberg zusammen mit anderen Ländern beantragt. Grundsätzlich sind gemeinnützige Vereine von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, werden jedoch Einnahmen im sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt, können Ertragssteuern anfallen. Mit der höheren Freigrenze, die zum Beispiel bei Getränke-und Speisenverkauf eines Vereines bei einem Fest greift, wird das Ehrenamt entlastet. „Das stärkt die ehrenamtliche Arbeit im Land”, stellte Sitzmann fest. „Eine Änderung der Steuerfreigrenze wirkt sich unmittelbar und positiv für die Vereine aus.”