Steuern

Einstellung von Steuerstrafverfahren jetzt auch durch gemeinnützige Arbeit

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Geldscheine

Steuerstrafverfahren können jetzt auch durch gemeinnützige Arbeit eingestellt werden. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Steuerhinterzieher können der Gesellschaft auf diese Weise etwas zurückgeben“

Steuerstrafverfahren können künftig bei geringer Schuld von den Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter auch eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich. Das haben das Finanzministerium und das Justizministerium gemeinsam mit dem „Netzwerk Straffälligenhilfe“ auf den Weg gebracht. Die neue Regelung gilt ab dem 1. März 2022.

Finanzminister Dr. Bayaz: „Steuerstraftaten, wie Steuerhinterziehung, sind ein Betrug an der Allgemeinheit. Wer Steuern hinterzieht, muss deshalb mit einer Verurteilung rechnen. Das kann künftig in bestimmten Fällen durch gemeinnützige Ar-beit vermieden werden. Dadurch können Steuerhinterzieher der Gesellschaft auch etwas zurückgeben.“

Rund 2000 eingestellte Steuerstrafverfahren jährlich

Die baden-württembergischen Straf- und Bußgeldstellen stellen jährlich rund 2.000 Steuerstrafverfahren bei geringer Schuld ein. Das betrifft Fälle, bei denen Beschuldigten die Zahlung eines Geldbetrags auferlegt wird - und zwar unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation. Konnte die Geldauflage nicht gezahlt werden, drohten ein Verfahren und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Wer diese nicht zahlen konnte, auch nicht in Raten, der musste in Haft.

Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit 

Um ein Verfahren einzustellen, können die Straf- und Bußgeldstellen künftig entweder - wie bisher - eine Geldauflage oder alternativ dazu auch gemeinnützige Arbeit auferlegen. Dadurch können ein Verfahren und somit eine Verurteilung vermieden werden. Beim klassischen Strafrecht, beispielsweise bei Betrugs- oder Diebstahlsdelikten, wird dies bereits praktiziert. Nun wird das auch auf das Steuerstrafrecht übertragen. Mit der neuen Regelung werden besagte Steuerstrafverfahren in das landesweite Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ aufgenommen.
Eine entsprechende Pilotphase gab es schon bei der Straf- und Bußgeldstelle des Finanzamts Stuttgart II. Unterstützt wurde das Pilotprojekt von der gemeinnützigen GmbH „PräventSozial“. Sie ist eine Mitgliedsorganisation im „Netzwerk Straffälligenhilfe“ in Baden-Württemberg.

 Projekt "Schwitzen statt Sitzen"

Das „Netzwerk Straffälligenhilfe“ kümmert sich in Baden-Württemberg für die Justiz in allen Fällen um die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit. Vermittelt werden Personen, denen eine Haft bevorsteht, wenn sie eine Geldstrafe nicht zahlen können. Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ermöglicht Verurteilten auf diese Weise, eine Haftstrafe abzuwenden. Ebenso kümmert sich das Netzwerk um die Vermittlung von Verurteilten auf Bewährung und von Beschuldigten bei Verfah-renseinstellungen, die zur Auflage bekommen haben, gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Weitere Meldungen

Podcast

Wie Deutschland wieder erfolgreich sein kann - mit Rainer Neske

Visualisierung der Kelten Erlebniswelt
Vermögen und Bau

Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Kelten-Erlebniswelt haben begonnen

Zentrales Prozessgebäude Freiburg Gebäudeansicht von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe zentrales Prozessgebäude in Freiburg

Schüler im Klassenzimmer
Steuern

Keine Umsatzsteuerpflicht für Schülerfirmen

Finanzminister Danyal Bayaz lehnt an einem Geländer, im Hintergrund sind moderne Bürogebäude am kleinen Schlossplatz in Stuttgart zu sehen.
Gastbeitrag

Die Zukunft verteidigen

Steinkrebssee Löwenstein
Naturschutz

Land kauft rund 125 Hektar natur- und klimaschutzwichtige Flächen

Gastbeitrag bei table.media

Mehr Zukunft, klare Wirksamkeit, bessere Daten

Visualisierung des Neubaus Kunst- und Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Vermögen und Bau

Spatenstich für den Neubau Kunst- und Theatertherapie

Heidelberger Schloss und Schlossgarten
Schlösser und Gärten

Besucherrekord bei den Staatlichen Schlösser und Gärten

Das Bild zeigt den aktuellen Pressesprecher vom Finanzministerium vor einem neutralen Hintergrund. Er hält ein Mikrofon in der Hand und blickt direkt in die Kamera. Links oben im Bild befindet sich das Wappen von Baden-Württemberg mit den drei schwarzen Löwen auf gelbem Hintergrund. Rechts im Bild steht in großer, gelber Schrift „Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg“ und darunter in kleinerer Schrift „9 Fragen – 9 Antworten“.
Steuern

Die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer

Finanzamt Symbolbild
Steuern

Durchlaufzeit bei der Einkommensteuer deutlich gesunken

Visualisierung des Gebäudes der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe

Sanierung und Umstrukturierung der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe

Eine Waldlichtung, im Vordergrund ist in gelb die Silhouette des Landes Baden-Württemberg zu sehen.
Finanzpolitik

Land schließt sich der Investoreninitiative Principles for Responsible Investment an

Blick in die Heizzentrale in Schloss Hohentübingen
Klimaschutz

Energiespar-Contracting: Land senkt Emissionen in Landesgebäuden

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in Stuttgart
Haushalt

Landeshaushalt verabschiedet