Steuern

Elektronische Bilanz: Übergangsfrist für Einführung wird um 1 Jahr verlängert

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„Baden-Württemberg hat sich auf Bundesebene mit seiner Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist für die elektronische Bilanz durchgesetzt. Die Frist zur Einführung wird um ein Jahr verlängert. Trotz aller Vorteile, die das neue Verfahren mit sich bringt, sollte es nicht mit der Brechstange eingeführt werden. Denn die Umstellung greift grundlegend in das betriebliche Rechnungswesen ein. Vor allem in der derzeitigen Aufschwungphase sind die Auftragsbücher prall gefüllt. Die Betriebe müssen sich vollständig auf ihr operatives Geschäft konzentrieren. Dabei würde eine großflächige Umstellung auf ein neues Verfahren zu erheblichen Belastungen führen. Den berechtigten Sorgen der Unternehmen wurde hier Rechnung getragen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (2. Dezember 2010) anlässlich der Entscheidung des Finanzausschusses des Bundesrats zur Verlängerung der Übergangsfrist.

Zunächst war geplant, die Betriebe schon im nächsten Jahr zur Abgabe einer elektronischen Bilanz zu verpflichten. Das Steuergesetz selbst sieht jedoch die Möglichkeit vor, die elektronische Bilanz später einzuführen. Dabei kann das Bundesfinanzministerium aus technischen oder organisatorischen Gründen einen späteren Anwendungszeitpunkt wählen. „Genau diese Voraussetzungen liegen hier vor. Erst Ende dieses Jahres werden die Vorschriften zur elektronischen Bilanz konkretisiert. Danach blieben den Betrieben nur wenige Wochen, um ihr Buchungssystem umzustellen. Innerhalb dieser kurzen Zeitspanne ist eine Umstellung schwer zu realisieren. Die nun gewählte spätere Einführung der neuen Bilanz ermöglicht außerdem eine Pilotphase. Bevor ein solches System in der Fläche angewandt wird, sollten ausgewählte Betriebe dieses testen können. Dadurch können mögliche Fehlerquellen schon vorab beseitigt werden," so Stächele.

Ist die Umstellung allerdings erfolgt, besitzt die elektronische Bilanz zahlreiche Vorteile. So werden Bürokratiekosten eingespart und das Besteuerungsverfahren beschleunigt. Auch werden Übertragungsfehler vermieden, denn die elektronischen Daten der Bilanz können direkt in die Software der Finanzämter übernommen werden. „Die elektronische Bilanz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem modernen und unbürokratischen Besteuerungsverfahren. Dieser Schritt sollte aber zur richtigen Zeit getan werden, um die Beteiligten mit einem ausgereiften System zu überzeugen," erklärte der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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