Anlässlich des Besuchs einer französischen Delegation im Ministerium für Finanzen in dieser Woche kündigte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett an, dass im Regierungsentwurf für den Haushalt 2017 noch bessere Rahmenbedingungen für das Contracting in Landesgebäuden vorgesehen sind. Die Besuchergruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Banken, Kommunen und Universitäten aus Frankreich informierte sich insbesondere über die energetische Sanierung der Landesgebäude in Baden-Württemberg.
Gemäß dem Entwurf des kommenden Staatshaushaltsgesetzes 2017 soll es zukünftig möglich sein, das Energiespar-Contracting in Landesgebäuden mit einer deutlich längeren Vertragslaufzeit von bis zu 20 Jahren zu realisieren. Bisher war eine maximale Vertragslaufzeit bis zu 15 Jahren möglich. „Damit schaffen wir Rahmenbedingungen, mit denen auch bauliche energetische Vorhaben wie zum Beispiel der Einbau energieeffizienter Fenster stärker als bisher in das Contracting eingebunden werden können“, so Staatssekretärin Gisela Splett.
Internes und externes Contracting sind wichtige Vorhaben im Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften. Das Landeskonzept umfasst die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, Energieeffizienz bei Neubauvorhaben, erneuerbare Energien sowie das Energiemanagement und Contracting. „Bei der Nutzung interner und externer Contracting-Verfahren in Landesgebäuden nimmt Baden-Württemberg auch im Ländervergleich eine Spitzenposition ein“, so Splett.
Die Bilanz bei Contracting-Maßnahmen in Landesgebäuden ist bisher schon sehr gut. So konnten im Energiespar-Contracting über 140 Vorhaben mit einer Energiekosteneinsparung von über 6 Millionen Euro pro Jahr realisiert werden. Dabei sind Investitionen in energetische Maßnahmen von rund 34 Millionen Euro erfolgt. 2014 wurde ein umfassendes Contractingpaket ausgeschrieben, in dem 50 Landesgebäude mit einer Gebäudefläche von 300.000 Quadratmetern enthalten sind. Zwischenzeitlich wurde ein Großteil der erforderlichen energetischen Maßnahmen abgeschlossen. Hierzu gehören die Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, der Einbau energieeffizienter Beleuchtung, die Modernisierung von Lüftungsanlagen und die Installation von Blockheizkraftwerken. Alle in den Verträgen enthaltenen energetischen Vorhaben werden voraussichtlich bis Ende 2017 fertiggestellt. Anschließend beginnt die Hauptleistungsphase des Contracting, in der die extern finanzierten Investitionen über die Energieeinsparungen refinanziert werden.
Seit vielen Jahren werden verwaltungsinterne Refinanzierungsverfahren (VIRE) für Energiesparmaßnahmen im VIRE-Programm genutzt. Hierin können aktuell Maßnahmen mit Kosten von bis zu 750.000 Euro finanziert werden. In einem weiteren im Jahr 2012 gestarteten Intracting-Sonderprogramm wurden inzwischen über 90 Millionen Euro für größere Vorhaben bereitgestellt. Viele der in diesem neuen Sonderprogramm enthaltenen Vorhaben sind bereits abgeschlossen, so zum Beispiel der Einbau von Blockheizkraftwerken an der Universität Konstanz. Die Gesamtbaukosten in Höhe von 4,4 Millionen Euro für diese Maßnahme amortisieren sich durch die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und die damit zusammenhängende Eigenstromerzeugung in weniger als 4 Jahren.
Weitere Informationen
Das Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Gebäude in Baden-Württemberg wurde am 11. Dezember 2012 beschlossen. Demnach sollen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis 2030 um 60 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Ein Handlungsfeld des Konzepts ist das Contracting. Im Contracting oder Intracting werden energetische Maßnahmen extern oder intern vorfinanziert und über die Energiekosteneinsparung refinanziert. Contracting und Intracting ergänzen zielgerichtet die durchgeführten Baumaßnahmen, die in der Regel auch zu einer besseren Energieeffizienz der Gebäude führen. Beim externen Energiespar-Contracting werden energiesparende Maßnahmen durch externe Firmen geplant, durchgeführt und vorfinanziert. Wesentliches Merkmal ist die Refinanzierung der Investitionen über die eingesparten Energiekosten in einer vereinbarten Vertragslaufzeit. Beim internen Contracting wird die Vorfinanzierung über den Landeshaushalt vorgenommen und über die Energiekosteneinsparung refinanziert. Die Refinanzierungszeit kann künftig bei beiden Verfahren bis zu 20 Jahre betragen.