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Landesregierung belässt es bei Entscheidung des Schiedsgerichts zu EnBW-Deal

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Das Land wird keine weiteren Schritte gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts zum EnBW-Deal unternehmen. Das hat Finanzministerin Edith Sitzmann am 7. Juni 2016 bekannt gegeben. „Wir akzeptieren die Entscheidung des internationalen Schiedsgerichts und sehen davon ab, eine Beschwerde vor dem Schweizer Bundesgericht einzuleiten.“ Zuvor hatte sich der Ministerrat mit dem Schiedsspruch befasst.

Auch wenn Schiedssprüche vom Grundsatz her endgültig sind, ist in bestimmten Ausnahmefällen eine Anfechtung möglich - etwa dann, wenn Verfahrensfehler vorliegen. So könnte ein Schiedsspruch etwa wegen eines Verstoßes gegen den Ordre Public (eine Unvereinbarkeit des Schiedsspruchs mit wesentlichen Rechtsgrundsätzen) oder wegen Verstoßes gegen das rechtliche Gehör angefochten werden. Ein inhaltlich begründetes Vorgehen gegen einen Schiedsspruch ist dagegen ausgeschlossen.

Am 15. Februar 2012 hatten die NECKARPRI GmbH und das Land Baden-Württemberg Schiedsklage beim Internationalen Schiedsgericht in Paris erhoben. Die NECKARPRI GmbH und das Land machten geltend, dass der im Jahr 2010 an die EDF für die EnBW-Anteile bezahlte Kaufpreis deutlich zu hoch war. Das Schiedsgericht wies jedoch die Klage auf Reduzierung des Kaufpreises um 834 Millionen Euro oder auf Rückabwicklung des Kaufs ebenso zurück wie eine Widerklage der EDF. Diese hatte Schadensersatz in Höhe von rund 25 Millionen Euro wegen einer angeblichen Negativkampagne des Landes gefordert.

Endschiedsspruch vom 6. Mai 2016 (PDF)

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