Förderung von Kommunen

Landesregierung beschließt Verteilung von Mitteln in Höhe von 248 Millionen Euro für Investitionen in den Kommunen

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Insgesamt 248 Millionen Euro stehen Kommunen in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren zusätzlich für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und die Infrastruktur zu Verfügung. Die Landesregierung hat nun beschlossen, dass 40 Millionen Euro dieser Mittel in den Breitbandausbau fließen. Weitere 40 Millionen werden über den sogenannten Ausgleichstock verteilt, aus dem vor allem kleinere Gemeinden bei besonderem Bedarf unterstützt werden. 168 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen im Land verteilt. Das Geld stammt aus einem Sondervermögen des Bundes, mit dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen finanzschwacher Kommunen gefördert werden sollen.

„Das ist eine echte Zukunftsinitiative für unsere Kommunen“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 24. Juni 2015. „Mit dem Geld werden wichtige Investitionen ermöglicht - etwa in die energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen, in die Luftreinhaltung oder die Lärmbekämpfung.“ Für das Land sei wesentlich, dass die Mittel fair und ausgewogen verteilt würden. Mit den kommunalen Landesverbänden habe sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft daher auf eine Verteilung verständigt, bei der unter anderem die Steuerkraft und die Arbeitslosigkeit als Kriterien einbezogen werden. „Landesweit werden rund 970 Städte und Gemeinden von der Förderung profitieren können“, so der Minister. „Die Mittel werden dazu beitragen, unsere Kommunen weiter zukunftssicher zu machen.“

Barbara Bosch, die Präsidentin des Städtetags Baden-Württemberg sagte: „Land und kommunale Landesverbände haben einen guten Kompromiss zu Verteilung der Bundesmittel gefunden. Durch die pauschale Verteilung eines Großteils der Mittel können die Kommunen vor Ort entscheiden, welche dringenden Projekte mit den zusätzlichen Mitteln umgesetzt werden sollen. Dafür hat sich der Städte-tag besonders eingesetzt. Für die Zukunft ist es aber notwendig, dass Land und Kommunen beim Bund eine ausgewogene Verteilung von Sondermitteln für wichtige Investitionen in Infrastruktur einfordern.“

Der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Roger Kehle, betonte: „Der Gemeindetag begrüßt die vorgesehene Verteilung der Mittel. Es war eines unserer zentralen Ziele, dass die Mittel entsprechend der Zielsetzung des Bundes einer möglichst großen Zahl von Städten und Gemeinden zugute kommen und die Infrastruktur im Land dadurch verbessert wird. Dies wird insbesondere durch die Bereitstellung gesonderter Mittel für den Breitbandausbau und für den Ausgleichstock gewährleistet.

Weitere Informationen

Das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) hat der Bundestag im Mai 2015 beschlossen, im Juni stimmte der Bundesrat zu. Bundesweit stellt der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 248 Millionen Euro.

Es ist Aufgabe der Länder, den Kreis der Kommunen zu bestimmen, die eine Förderung erhalten. Die Verteilung von 168 Millionen Euro, die pauschal für Investitionen in Kommunen in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, erfolgt nach den Kriterien

  • Steuerkraft (unterdurchschnittliche Steuerkraft einer Gemeinde im Vergleich zum Finanzbedarf)
  • Arbeitslosenzahl (überdurchschnittliche Arbeitslosenzahl einer Gemeinde im Vergleich zum Landesdurchschnitt).

Mit weiteren 40 Millionen Euro wird der Ausgleichstock gestärkt, der etwa fehlende Eigenmittel von leistungsschwachen Gemeinden ersetzt. Zudem wird die Förderung des Breitbandausbaus um 40 Millionen Euro aufgestockt.

Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) (PDF)

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